Kurz und bündig: Sollte die Rückrufaktion offiziell über das KBA gelaufen sein, wovon in der Regel auszugehen ist, und solltest Du persönlich als Betroffener angeschrieben worden sein, dann ist das Fahrzeug definitiv vorzustellen, ansonsten droht tatsächlich Stilllegung. Dabei spielt es wie in diesem Fall keine Rolle, ob eine AHK vorhanden ist oder nicht, sondern lediglich, ob das Fahrzeug aufgrund seiner Herstellungszeit lt. VIN vom ursächlichen Problem der Rückrufaktion betroffen sein könnte.