QASHQAI J11: Automatische Türverriegelung ( Überfallschutzmodus ).

Es geht aber nicht um dich sondern die Rettungsdienste, welche ins Fahrzeuginnere kommen müssen
 
u. bei allen anderen Fahrzeugen die selbständig verriegeln kommen sie wie rein ?
 
u. bei allen anderen Fahrzeugen die selbständig verriegeln kommen sie wie rein ?
Durch die Türen, die automatisch entriegeln. Dass die EU vorschreibt, dass diese Kabel immer und allzeit intakt sein müssen, heißt ja nicht im Gegenzug, dass sie bei den bereits damit herumfahrenden Fahrzeugen zu 100 % nicht intakt sind.
Es wird mal wieder etwas reguliert, was statistisch gesehen, alle 10.000 Jahre mal vorkommt (oder so...)
 
hat es verboten, weil nicht sicherzustellen ist, dass das Elektrokabel, dass die Stellmotoren versorgt, immer und allezeit unbeschädigt bleibt...


Soweit ist das ja nachvollziehbar und einleuchtend. Ich fuhr bis vor kurzem noch einen Hyundai i30, der die Türen selbsttätig zu machte. Nun im QQ muss ich selbst die Taste drücken, um die Türen von innen zu verschließen. Was ist da - im Hinblick auf das oben von Udo gesagte - der technische Unterschied?

Zu ist doch zu. Nur die 'ich-Mach-den-laden-zu'-Automatik wurde beim QQ weggespart. Oder sehe ich da was falsch?

Grüße,
Martin
 
Mein Astra Bj 2004 hat diese Funktion auch, dort wurde das automatische Verschließen ein Jahr später aber auch deaktiviert. Muss wohl nen Grund geben (welchen auch immer...)
 
...Was ist da - im Hinblick auf das oben von Udo gesagte - der technische Unterschied? ...
Der Unterschied liegt in der Haftung. Wenn Du selber verriegelst, also aktiv was tust, und es passiert was Schlimmes deswegen, dann bist Du auch selber schuld. Wenn das Auto die Tür verriegelt, selbst wenn Du damit stillschweigend einverstanden bist, dann sieht das anders aus. Dann muss ggf. der Hersteller beweisen, dass er keinen Fehler gemacht hat, der dazu geführt hat, das sich die Folgen verschlimmert haben. Das Produkthaftungsgesetz ist einer der wenigen Fälle, in denen nicht die Unschuldsvermutung gilt. Normalerweise muss die Schuld bewiesen werden, damit es zu einer Verurteilung kommt, weil die Unschuld zu beweisen viel schwere, oft gar nicht möglich ist.

Dass der Hersteller oder Importeur da lieber den Unmut über das Fehlen der Funktion auf sich nimmt als das Haftungsrisiko kann ich schon verstehen. Die theoretische Alternative wäre jedes mal vor dem Verriegeln eine Rückfrage des Autos >Willst Du das wirklich und kennst Du die Risiken?<, so ähnlich wie bei machen Varianten des Navis. Nur wäre das noch nerviger als gleich manuell selber zu machen.

Es wäre sogar technisch machbar, ein Schloss so zu konstruieren, das es bei Verlust der Zuleitung, also bei Ausfall der Energiezufuhr selber sicher öffnet. Nur kann man sich an zwei Finger abzählen, wie viel Zeit die Autoknacker bräuchten, um rauszubekommen, wie man so ein Schloss manipuliert, das es nicht wegen eines Unfalls, sondern zwecks Ausrauben öffnet. Also auch keine gute Variante.
 
Zu ist doch zu. Nur die 'ich-Mach-den-laden-zu'-Automatik wurde beim QQ weggespart. Oder sehe ich da was falsch?

Grüße,
Martin

Wenn du die Türen selbst verriegelst, hast du den Schwarzen Peter wenn etwas passiert.

Bei der Automatik wird dann eventuell der Autohersteller haftbar gemacht, wenn bei einem Unfall die Türen nicht rechtzeitig zu öffnen sind.
 
Hallo in die Runde,

ich habe einen Qashqai J 10 gefahren und habe aufgrund der Größe unserer Kinder zum Kia Carens gewechselt. Auch bei diesem war die automatische Verriegelung vorhanden.

Nachdem unser Großer nun den Führerschein hat, habe ich mich nach reiflicher Überlegung für einen Hyundai Tucson entschieden.

Dieser besitzt auch die automatische Verriegelung ( Baujahr Juli 2015 ).
Also wird hier nur von Nissan gespart ( siehe Automatik für die Außenspiegel).
Bin mal auf die Langzeitqualität gespannt. Beim Nissan war ich jedenfalls nicht so begeistert.
Noch allen einen schönen Abend. Vielleicht lande ich ja mal wieder bei einem Nissan.
Jörg
 
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