A
anonymous
Ehemaliger
Es geht aber nicht um dich sondern die Rettungsdienste, welche ins Fahrzeuginnere kommen müssen
Durch die Türen, die automatisch entriegeln. Dass die EU vorschreibt, dass diese Kabel immer und allzeit intakt sein müssen, heißt ja nicht im Gegenzug, dass sie bei den bereits damit herumfahrenden Fahrzeugen zu 100 % nicht intakt sind.u. bei allen anderen Fahrzeugen die selbständig verriegeln kommen sie wie rein ?
hat es verboten, weil nicht sicherzustellen ist, dass das Elektrokabel, dass die Stellmotoren versorgt, immer und allezeit unbeschädigt bleibt...
Der Unterschied liegt in der Haftung. Wenn Du selber verriegelst, also aktiv was tust, und es passiert was Schlimmes deswegen, dann bist Du auch selber schuld. Wenn das Auto die Tür verriegelt, selbst wenn Du damit stillschweigend einverstanden bist, dann sieht das anders aus. Dann muss ggf. der Hersteller beweisen, dass er keinen Fehler gemacht hat, der dazu geführt hat, das sich die Folgen verschlimmert haben. Das Produkthaftungsgesetz ist einer der wenigen Fälle, in denen nicht die Unschuldsvermutung gilt. Normalerweise muss die Schuld bewiesen werden, damit es zu einer Verurteilung kommt, weil die Unschuld zu beweisen viel schwere, oft gar nicht möglich ist....Was ist da - im Hinblick auf das oben von Udo gesagte - der technische Unterschied? ...
Zu ist doch zu. Nur die 'ich-Mach-den-laden-zu'-Automatik wurde beim QQ weggespart. Oder sehe ich da was falsch?
Grüße,
Martin