Alexa
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Deutsches Fahrzeug?
Hier mal eine Info für Dich:
Innerhalb eines Kaufs ist der Verkäufer grundsätzlich zur Lieferung einer verständlichen - in Deutschland deutschsprachigen - Bedienungsanleitung oder Gebrauchsanweisung verpflichtet.
Das gilt, soweit die gekaufte Sache zum sachgemäßen Gebrauch durch einen Laien eine solche Anleitung erfordert. Die Mitlieferung der Bedienungsanleitung gehört zur Hauptleistungspflicht des Verkäufers.
Wird mit dem erworbenen Gegenstand keine oder eine fehlerhafte Bedienungsanleitung geliefert, ist die gekaufte Sache mangelhaft (Sachmangel). Der Käufer kann die Zahlung des Kaufpreises zunächst verweigern und sich sogar vom gesamten Vertrag lösen, falls der Verkäufer nicht nachliefert.
Wenn die Fa. NISSAN also keine gedruckten Betriebsanleitungen zusenden kann, etwa weil sie gerade im Nachdruck sind, dann muss sich da jemand hinstellen und Kopien machen.
Bei EU-Fahrzeugen dürfte das ähnlich sein. Da ist dann die BA natürlich in Landessprache, sprich dänisch oder spanisch etc.
Gruß
Alexa
Hier mal eine Info für Dich:
Innerhalb eines Kaufs ist der Verkäufer grundsätzlich zur Lieferung einer verständlichen - in Deutschland deutschsprachigen - Bedienungsanleitung oder Gebrauchsanweisung verpflichtet.
Das gilt, soweit die gekaufte Sache zum sachgemäßen Gebrauch durch einen Laien eine solche Anleitung erfordert. Die Mitlieferung der Bedienungsanleitung gehört zur Hauptleistungspflicht des Verkäufers.
Wird mit dem erworbenen Gegenstand keine oder eine fehlerhafte Bedienungsanleitung geliefert, ist die gekaufte Sache mangelhaft (Sachmangel). Der Käufer kann die Zahlung des Kaufpreises zunächst verweigern und sich sogar vom gesamten Vertrag lösen, falls der Verkäufer nicht nachliefert.
Wenn die Fa. NISSAN also keine gedruckten Betriebsanleitungen zusenden kann, etwa weil sie gerade im Nachdruck sind, dann muss sich da jemand hinstellen und Kopien machen.
Bei EU-Fahrzeugen dürfte das ähnlich sein. Da ist dann die BA natürlich in Landessprache, sprich dänisch oder spanisch etc.
Gruß
Alexa