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Betriebsanleitung

Hallo!
Hab da eine frage wegen BA? Bekomme mitte Mai meine QQ+2 Tekna und lese hier im Forum das man sich die BA extra bestellen muß! Meiner meinung nach muß die BA doch beim kauf des Autos inklusive sein oder?
Ich kauf mir doch auch keinen Fernseher ohne BA!!!
Oder ist das in Deutschland anders-komme aus Österreich?!
Danke für antworten.
 
Mancher Grauhändler drückt sich um die gesetzliche Verpflichtung, eine BA in Landessprache beizufügen. "Normal" ist das nicht. Die Frage am Ende ist, ob es sich für den Käufer persönlich "rentiert", darum mit dem Händler zu streiten.
 
Man sollte sehr wohl unterscheiden, ob es sich bei der BA um eine in Landessprache (PL, DK, NL) handelt oder gar keine dabei ist.

Dieser Unterschied geht aus Tom73 seinem Beitrag nicht eindeutig hervor.

Bei Landessprachen-BA verstehe ich nicht die Aufregung, haben die Käufer, wie Ironstorm und schellenmann richtig bemerkten, schon einige Vorteile (riesige Preisnachlässe, in D nicht lieferbare Ausstattungen) erhalten.

Da sollten doch die 20 € für eine deutschsprachige BA übersein. Und die gibt es in der Bucht oder beim :mrgreen:
 
Betriebsanleitung

Mein QQ wird in England gebaut!!
Wenn ich das richtig verstanden habe,bekomme ich eine englischsprachige BA mitgeliefert!
und wenn ich eine deutsche BA haben möchte muß ich die mir über meinen :mrgreen: organisieren!?
Betrifft wahrscheinlich auch Connect BA oder?
 
Bei einem QQ für den deutschen Markt bekommst du eine deutsche BA, für den dänischen eine dänische, etc. Dabei ist es unerheblich, ob das Auto dann nach Deutschland importiert wird oder nicht.
 
Ich habe bei Übergabe meines Qashqai eine komplette Mappe mit allen zusätzlichen Info-Blättern einschließlich einer deutschen (da ich das Auto ja auch für mich bestellt habe) Betriebsanleitung ohne Zusatzkosten erhalten. Es wird sicher immer darauf ankommen, für welches Land der jeweilige Qashqai gebaut wird.
Wer aber einen EU-Wagen gekauft hat (DK,NL,PL etc.), erhält sicher erst mal eine BA für das Land, wo der Qashqai hingegangen ist.
wer es gar nicht mehr aushalten kann bis zur Übergabe seines QQ und eine BA bereits vorher haben will, der muss sich dann halt eine ordern und das kostet dann ein paar Euronen.
Also Tom73, abwarten und Tee trinken! Du hast recht, die BA sollte bei Übergabe eines für den deutschen Markt produzierten QQ dabei sein, wie sonst lernt man sein neues Auto sonst kennen.
 
rawac

Wo ist das Problem sich eine 20 Euro BA selbst zu organisieren wenn man beim Auto eine 4 Stellige Summe sparen kann !!!

Das Problem liegt wohl darin, zu lesen, was andere schreiben.

93/44/EWG vom 14.6.1993, veröffentlicht im ABI. EG Nr. L 175/12 vom 19.7.1993). Anforderungen an die Übersetzung
Anhang 1 Punkt 1.7.4. (b) der RL:
Die Betriebsanleitung wird vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten in einer der Gemeinschaftssprachen erstellt. Bei der Inbetriebnahme einer Maschine müssen die Originalbetriebsanleitung und eine Übersetzung dieser Betriebsanleitung in der oder den Sprache(n) des Verwendungslandes mitgeliefert werden ...
Verwendungsland, nicht Auslieferungsland.

Nochmal: ob man darauf besteht oder nicht muss, kann und soll jeder für sich selbst entscheiden.
 
Hallo,
ich habe heute meinen BA :mrgreen: in der EBucht kontaktiert. Habe nach einem Umtausch meiner "alten" BA gegen die neue gefragt.
Und siehe da... kein Problem:exc:
Demnächst habe ich dann auch eine passende BA zum FL;)
Gruß Ironstorm
 
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