Leidvolle Bestellerfahrung Update
Hallo zusammen,
inzwischen hatte ich mehrere Telefonate mit dem Händler. Zusammenfassend habe ich nur zwei Optionen:
a) der Wagen wird wie ursprünglich geordert neu produziert und wäre Ende Mai wohl abholbereit. Den aktuellen Wagen, mit dem ich ja schon (zwangsweise) gefahren bin, zurückgeben und ggfs einen Abschlag zaheln, weil der Wagen nicht mehr zum Vollpreis verkauft werden kann.
b) Den Kaufpreis für das Zusaztzpaket erstattet bekommen plus einer kleinen Schadensersatzsumme, die noch unbeziffert ist.
Es hat natürlich seinen Grund, daß meinerseits das Zusatzpaket geordert wurde. Von daher möchte ich verständlicherweise den Wagen auch genau so bekommen. Ich wäre daher auch einverstanden, nochmals bis Ende Mai zu warten, vorausgesetzt ich habe bis dahin einen fahrbaren Untersatz. Ich sehe es aber nicht ein, für einen vom Händler verursachten Fehler finanziell benachteiligt zu werden, zumal auch bei mir dadurch zusätzliche Aufwände anfallen (eingelagerte Sommerreifen wieder rausholen und anbringen lassen, den neuen Wagen erneut zur Zulassungsstelle bringen, den neuen Wagen vorher in Zwickau abholen (eine mehrstündige Bahn- oder Autofahrt) usw. Von den dafür zu nehmenden Urlaubstagen ganz zu schweigen...
Bei Option b) wäre die Frage, wie groß die Schadensersatzsumme sein würde, hier haben wir noch nicht weiter darüber gesprochen gehabt. Aber eigentlich müßte es schon eine ziemlich grosse Summe sein, die mich in versuchung führen könnte. Denn erstens möchte ich den Wagen wie beschrieben inklusive Paket haben - wenn jemand bereit ist, dafür 700 EUR hinzublättern, hat das ja seinen Grund - und zweitens macht sich das Fehlen sicherlich negativ beim Wiederverkauf bemerkbar. Drittens steigt auch das theoretische Risiko, daß der Wagen während seiner Lebenszeit Schaden nimmt, weil die geordeten Sicherheitspakete nicht mit an Bord sind. Wenn meine Freundin, die keine große aktuelle Fahrpraxis hat, sich zB beim Einparken nicht sicher ist, würde sie normalerweise halt den automatischen Einparkassisten benutzen und gut ist. So wie der Wagen jetzt ist, also ohne autmatisches Einparkprogramm, müsste sie trotz unguten Gefühls einparken und dann... naja, Kameras und Piepser hin und her, wenn auf der Rückbank das Kind schreit und hinter einem einer hupt... könnte ich mir eine kurze, aber verhängnisvolle Unaufmerksamkeit schon vorstellen. :red:
Jedenfalls habe ich heute mit einer Rechtsanwältin telefoniert (Verkehrsrechtschutz sei dank) und mich beraten lassen. Interessanterweise gäbe es noch zusätzlich die Möglichkeit, einen RA als Mediator einzuschalten, wenn der Händler und ich uns nicht einigen können.
Es bleibt also weiterhin spannend. Mich würde nur eines noch interessieren: da ich während der Wartezeit einige Male beim Händler nach einen aktuellen Liefertermin gefragt habe, müsste der doch dafür in das Nissan Bestellsystem geschaut haben. Sieht man denn dort nicht die Konfiguration des Fahrzeugs? Überprüft das ein Händler nicht während der Bestellung oder bei Anlieferung des Fahrzeugs? Ab wann hätte dem Händler das Fehlen des Paketes auffallen MÜSSEN :quest:
Beste Grüße, JeB