QASHQAI J11: Bestell- und Lieferthread J11

...denn ob die Hersteller bei Garantiesachen was übernehmen is eh Glückssache:cool:
Nein, ganz so ist es nach meiner langen Erfahrung mit Garantien insbesondere japanischer Hersteller sicher nicht. Sicher gibt es Grenzfälle, insbesondere was Verschleißfälle betrifft.
Und was man eben wissen muss, ist der Umstand, dass die Garantieverlängerung von Nissan (heißt glaube ich irgend etwas mit 5 Sternen) auf bestimmte wichtige Baugruppen beschränkt ist. Aber das kann man alles Nachlesen und das hat nichts mit "Glückssache" zu tun.:wink:
 
Leidvolle Bestellerfahrung Update

Hallo zusammen,

inzwischen hatte ich mehrere Telefonate mit dem Händler. Zusammenfassend habe ich nur zwei Optionen:
a) der Wagen wird wie ursprünglich geordert neu produziert und wäre Ende Mai wohl abholbereit. Den aktuellen Wagen, mit dem ich ja schon (zwangsweise) gefahren bin, zurückgeben und ggfs einen Abschlag zaheln, weil der Wagen nicht mehr zum Vollpreis verkauft werden kann.
b) Den Kaufpreis für das Zusaztzpaket erstattet bekommen plus einer kleinen Schadensersatzsumme, die noch unbeziffert ist.

Es hat natürlich seinen Grund, daß meinerseits das Zusatzpaket geordert wurde. Von daher möchte ich verständlicherweise den Wagen auch genau so bekommen. Ich wäre daher auch einverstanden, nochmals bis Ende Mai zu warten, vorausgesetzt ich habe bis dahin einen fahrbaren Untersatz. Ich sehe es aber nicht ein, für einen vom Händler verursachten Fehler finanziell benachteiligt zu werden, zumal auch bei mir dadurch zusätzliche Aufwände anfallen (eingelagerte Sommerreifen wieder rausholen und anbringen lassen, den neuen Wagen erneut zur Zulassungsstelle bringen, den neuen Wagen vorher in Zwickau abholen (eine mehrstündige Bahn- oder Autofahrt) usw. Von den dafür zu nehmenden Urlaubstagen ganz zu schweigen...

Bei Option b) wäre die Frage, wie groß die Schadensersatzsumme sein würde, hier haben wir noch nicht weiter darüber gesprochen gehabt. Aber eigentlich müßte es schon eine ziemlich grosse Summe sein, die mich in versuchung führen könnte. Denn erstens möchte ich den Wagen wie beschrieben inklusive Paket haben - wenn jemand bereit ist, dafür 700 EUR hinzublättern, hat das ja seinen Grund - und zweitens macht sich das Fehlen sicherlich negativ beim Wiederverkauf bemerkbar. Drittens steigt auch das theoretische Risiko, daß der Wagen während seiner Lebenszeit Schaden nimmt, weil die geordeten Sicherheitspakete nicht mit an Bord sind. Wenn meine Freundin, die keine große aktuelle Fahrpraxis hat, sich zB beim Einparken nicht sicher ist, würde sie normalerweise halt den automatischen Einparkassisten benutzen und gut ist. So wie der Wagen jetzt ist, also ohne autmatisches Einparkprogramm, müsste sie trotz unguten Gefühls einparken und dann... naja, Kameras und Piepser hin und her, wenn auf der Rückbank das Kind schreit und hinter einem einer hupt... könnte ich mir eine kurze, aber verhängnisvolle Unaufmerksamkeit schon vorstellen. :red:

Jedenfalls habe ich heute mit einer Rechtsanwältin telefoniert (Verkehrsrechtschutz sei dank) und mich beraten lassen. Interessanterweise gäbe es noch zusätzlich die Möglichkeit, einen RA als Mediator einzuschalten, wenn der Händler und ich uns nicht einigen können.

Es bleibt also weiterhin spannend. Mich würde nur eines noch interessieren: da ich während der Wartezeit einige Male beim Händler nach einen aktuellen Liefertermin gefragt habe, müsste der doch dafür in das Nissan Bestellsystem geschaut haben. Sieht man denn dort nicht die Konfiguration des Fahrzeugs? Überprüft das ein Händler nicht während der Bestellung oder bei Anlieferung des Fahrzeugs? Ab wann hätte dem Händler das Fehlen des Paketes auffallen MÜSSEN :quest:

Beste Grüße, JeB
 
Ich würde Option b wählen und auf den Schnickschack verzichten und mir einen Schadenersatz geben lassen. Ob sich das Zusatzpaket nach Jahren noch großartig auf den Wiederverkaufswert auswirkt glaube ich auch nicht. Schließlich hast Du ja dann auch weniger bezahlt.
 
Wo gehobelt wird, fallen Späne. Fehler sind ärgerlich, aber kann halt passieren.
Ich würde an Deiner Stelle auch Variante b) nehmen, eine gute Ausgleichszahlung vereinbaren und Deine Freundin nicht mehr ans Steuer lassen ;)
Ein Minimum an fahrerischem Können sollte schon vorhanden sein, wenn man am Straßenverkehr teilnimmt. Bei der Führerscheinprüfung hat sie den Lappen ja auch ohne Assi bekommen.

Von der Rückzahlung hast Du jetzt sicherlich viel mehr, als später beim Wiederverkauf, wo sich solche Extras nur selten auszahlen.

Dein Verkäufer hat einen Fehler gemacht und diesen nicht bemerkt. Später wurde das Fahrzeug an ihn ausgeliefert und die Übergabepapiere entsprachen der Händlerbestellung.
Dann hattest Du das Fahzeug übernommen und dabei nicht darauf geachtet, ob das Fahrzeug Deiner Bestellung entspricht. Besonders die 3 fehlenden Kameras hätten doch auch bei der Einweisung auffallen sollen.
Dann bemerkst Du bei Deiner Rückfahrt bei einem Spurwechsel, dass Dir ein fast von Dir übersehende Wagen auf der Überholspur nicht angezeigt wird und Du wirst mißtrauisch. Gut, dass Dir in diesem Zusammenhang noch der gute alte Seitenspiegel eingefallen ist. Der Schulterblick ist bei einem Spurwechsel auch nicht zu verachten.


Off-Topic:
Sorry, aber wenn ich so Deinen Beitrag lese, bekomme ich es langsam mit der Angst zu tun. Wenn sich zukünftig immer mehr Autofahrer nur auf Assi-Systeme verlassen und alles andere ausschalten, dann traut man sich schon fast nicht mehr auf die Straße.

Merke: ein Assistenzsystem "assistiert" dem Fahrer und soll die Sicherheit erhöhen und nicht das Denken und die Verantwortung des Fahrers ersetzen.
 
@JEB: würde mich an deiner Stelle auch für Variante b entscheiden. Klar will man das haben, was man bestellt hat, aber in 4,5,6 oder noch mehr Jahren interessiert dieses Paket beim Wiederverkauf niemanden (habe ich vor Kurzem gerade selbst bei meinem Gebrauchten gemerkt). Da hörst du dann so Sachen wie "sehr tolle Ausstattung, aber das Baujahr und die Kilometer......" :icon_neutral: Die Schadenersatzsumme sollte meiner Meinung nach aber nicht "klein" sein, sondern angemessen (wobei ich nicht weiss nach welchem Standard man das bemessen kann/soll).


@littlepiet: zu deinem Beitrag - :super::super::super:
 
Ich würde Variante a) nehmen.

Es ginge mir hierbei nicht um den Wiederverkauf in späteren Jahren, sondern um den eigenen psychologischen Effekt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fährt man in den nächsten Jahren immer mit dem Gedanken, dass man nicht das Auto fährt was man sich bestellt hat. Warum konfiguriert man sich wohl ein Auto? Damit man einen Wagenn fährt wie man ihn sich wünscht. Und das wird JEB immer im "Hinterkopf" bleiben: Ich fahre nicht das Auto was ich bestellt habe und fahren wollte. Und Geld (Schadenersatz) kann und wird diese Gedanken in den nächsten Jahren nicht ausschalten können. Geld heilt auf Dauer nicht...............
 
So wie ich das sehe, liegt hier ein Versäumnis vom :mrgreen: und vom Käufer JEB vor.
Wichtig ist doch jetzt, die genannten Optionen zu prüfen und da nutzen Ratschläge, wie hätte, wenn und aber wenig.
 
Zitat mobilatus:
Und das wird JEB immer im "Hinterkopf" bleiben: Ich fahre nicht das Auto was ich bestellt habe und fahren wollte.
Dem kann ich mich nur anschließen. Wegen des Wiederverkaufswertes denke ich nur daran, dass ich meinen letzten Wagen noch ohne Navi bestellt hatte. Heute ist das eingebaute Navi sehr wohl ein Verkaufsargument. Genau so wird es sich mit dem Safety Shield entwickeln. In wenigen Jahren ist das Standard und die Autos, die das nicht haben lassen sich eben schlechter verkaufen. Dass das Safety Shield, allen Kinderkankheiten zum Trotz, zur Erhöhung des Sicherheitsstandards beiträgt sollte auch einmal anerkannt werden.
 
Der Fehler ist passiert und ärgerlich (aber eben auch menschlich), ich denke aber auch, dass hierfür der Händler voll gerade stehen sollte - hat ein Händler für solche Fehler keine Absicherungen/Versicherungen?

Es gibt doch sicher Gerichturteile zu ähnlich gelagerten Fällen.

Das größte Problem einen Anwalt einzuschalten, sehe ich darin, dass das Vertrauensverhältnis zum Händler dann wohl gestört ist.
Das muss jeder für sich selber entscheiden.
 
Nein, dafür gibt es keine Versicherung. Der Wagen ist von einem Menschen bestellt und hier ist der Fehler passiert. Ein MA hätte es im Laufe der Bestellzeit sehen können, da der Bestellcode nicht mit der verbindlichen Bestellung überein stimmte. MA, die mit dem Kunden und seinen Wünschen nichts zu tun haben, da sie nur verwalten, kann man keinen Vorwurf machen. Solche Sachen kann nur der Verkäufer überwachen. Ich weiß allerdings, dass die Händler teilweise eine andere Denke haben. Es besteht bei N die Möglichkeit alles im System zu überwachen. Die Frage ist hier, erlaubt das AH solch Sachen seinen Verkäufern? Bei uns ist es erlaubt und ob ihr es glaubt oder nicht, auch hier passieren Fehler. Was ein RA hier machen will? Es ist doch ganz klar. Der Kunde muss entscheiden, was er will. Will er ein neues Fahrzeug, wird der Händler in D danach suchen. Gibt es nichts am Lager, bleibt nur eine Neubestellung. Ob Gerichte hier Schadensersatz zusprechen, weiß ich nicht. Bisher konnten wir uns immer einigen, ohne RA und ohne auszurasten ;)
 
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