DUDU2407
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@Hiks
ich denke, es wird ziemlich schwierig werden, die Abwicklung über einen anderen Händler vor zu nehmen.
Du hast mit Sicherheit einen Kaufvertrag mit Deinem jetzigen Händler geschlossen (und nicht mit Nissan selbst). Wenn Du den Vertrag beim Händler vor Ort abgeschlossen hast, gibt es auch kein Rücktrittrecht wie beim Kauf über Internet (ehem. Fernabsatzgesetz jetzt BGB), außer Ihr habt dies vertraglich vereinbart.
Außerdem glaube ich nicht, dass Dein Händler Deinem Wunsch zustimmen wird, denn es geht Ihm ja dann der Umsatz und auch Gewinn verloren.
Es gibt natürlich ein paar Ausnahmen. Lies Dir mal diesen Artikel durch.Vielleicht trifft bei Dir das eine, oder andere ja zu. Ansonsten kann Dir wahrscheinlich nur ein guter Rechtsanwalt für Vertragsrecht helfen.
Ich wünsche Dir trotzdem dabei viel Erfolg.
ich denke, es wird ziemlich schwierig werden, die Abwicklung über einen anderen Händler vor zu nehmen.
Du hast mit Sicherheit einen Kaufvertrag mit Deinem jetzigen Händler geschlossen (und nicht mit Nissan selbst). Wenn Du den Vertrag beim Händler vor Ort abgeschlossen hast, gibt es auch kein Rücktrittrecht wie beim Kauf über Internet (ehem. Fernabsatzgesetz jetzt BGB), außer Ihr habt dies vertraglich vereinbart.
Außerdem glaube ich nicht, dass Dein Händler Deinem Wunsch zustimmen wird, denn es geht Ihm ja dann der Umsatz und auch Gewinn verloren.
Es gibt natürlich ein paar Ausnahmen. Lies Dir mal diesen Artikel durch.Vielleicht trifft bei Dir das eine, oder andere ja zu. Ansonsten kann Dir wahrscheinlich nur ein guter Rechtsanwalt für Vertragsrecht helfen.
Ich wünsche Dir trotzdem dabei viel Erfolg.