Eigentlich sollte der Händler dem Kunden sofort bei einem Verkaufsgespräch auf die Änderung der Ausstattung hinweisen.
Da er nicht davon ausgehen kann, daß der Interessierte die Änderung der Ausstattung kennt und auch das noch andere Prospekte zum Zeitpunkt der Umstellung in Umlauf sind.
Unter diesen Voraussetzungen ist die Änderung vom Fahrzeug anzuzeigen sowie um Zustimmung zur Änderung des Auftrags zu bitten.
Das sollte schriftlich erfolgen....
Ein Mangel liegt vor, wenn dem Neuwagen Eigenschaften fehlen, die in Prospekt- oder Werbeaussagen des Herstellers enthalten sind.
Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton und Änderung des Lieferumfangs brauchen Sie nur hinzunehmen, wenn sie unerheblich und zumutbar sind.
Eine Änderung der Serienanzeigen von Digital in Analog ist ein erhebliche Änderung...
Im besonderen wenn diese Anzeige verschiedene Darstellungen oder Farben erlaubt und diese auch noch zeitweilig aus Mangel an Teilen besteht.
Auch ein Einfluss auf den Wiederverkaufswert bleibt zu betrachten, da dieses Fahrzeug eine Sonderstellung im Bestand darstellt.