Qashqai J10: Breite der QQ´s <=> Verkehrsrecht

Bei Autos ohne elektrischer Spiegeleinklappung, geht dieses auch
manuell per Hand (zumindest beim Auto meiner Frau).
Das wäre ja dann das gleiche. Einmal per Schalter drücken, das andere
Mal per "Muskelkraft".
Also wären alle Autos wo man die Spiegel (egal ob manuell oder elektrisch)
wärend der Fahrt einklappen könnte ja betroffen.
Und das kann ja wohl nicht sein.
 
was machst Du ohne Beifahrer?

manuell per Hand (zumindest beim Auto meiner Frau).
Das wäre ja dann das gleiche. Also wären alle Autos wo man die Spiegel (egal ob manuell oder elektrisch) wärend der Fahrt einklappen könnte ja betroffen.

Falsch, um das manuelle verstellen geht es nicht. Du erreichst den Beifahrerspiegel nicht, wenn du alleine im Fahrzeug sitzt! Vielleicht doch, Fiat 500? Ist mir schon klar, dass es ansonsten alle Fahrzeuge betreffen würde.

Also nochmal von vorn:
1a.) es passiert (so wie bei mir) durch Zufall, man sitzt allein im Auto und drückt versehentlich auf den Knopf und die Spiegel klappen an oder;

1b.) ich klappe die Spiegel elektrisch an, um unter die Breite von 200 cm (ich weiß geht beim QQ nicht)

2.) hypothetisch: ich möchte die Spiegel wieder ausklappen, aber es funktioniert nicht.

So den Fahrerspiegel erreiche ich noch. Aber den Beifahrerspiegel nicht. Fahrzeug ist bis unters Dach vollgepackt bzw. Wohnwagen hängt dran etc.
In dem Fall habe ich nur noch 1 Spiegel, weil ich den Beifahrerspiegel nicht erreiche.

Ich werde es mal beim KBA anfragen.

Gruß

s n
 
war nur Zufall..

Hallo Muddelich,
bei mir war es nur Zufall, es war dunkel und aus Versehen den Knopf zum Anklappen gedrückt.

Das kannte ich bis dahin auch nicht. Sondern so wie Du beschrieben hast, ab XX km/h ging da nichts mehr.

Ich arbeite hier im Seegüterumschlag (PKW und RORO). Die Neu-Fahrzeuge (fast aller Hersteller), die hier rumstehen, werden meist mit angeklappten Spiegeln abgestellt. Beim Starten der Fahrzeuge klappen die Spiegel sofort oder mit kurzer Verzögerung ab und bei den meisten (MB, BMW, VAG) kriegt man die Spiegel während der Fahrt nicht angeklappt.

Vielleicht liegt es ja auch an der fehlenden Spiegelautomatik beim QQ, denn ich vermute (kann es gerade nicht probieren) das man mit dem QQ auch mit angeklappten Spiegeln losfahren kann.

Auf jeden Fall kommt mir dieses etwas komisch vor, weil man es von anderen Herstellern nicht kennt.

Gruß

s n

PS.: ich frage es beim KBA an
 
beim Fahren mit angeklappten Außenspiegeln dürfte man den §23 (1) Satz 1 StVO zu rate ziehen. Dass die Spiegel auch bei hoher geschwindigkeit anzuklappen gehen ist nicht verboten. Die StVZO schreibt nur vor, dass die Spiegel da sein müssen.
 
Ist ein eingeklappter Spiegel überhaupt ein Spiegel?

Wieso wollt Ihr eigentlich in einer Autobahnbaustelle den rechten Spiegel anklappen? Es macht doch nur Sinn, den linken Spiegel anzuklappen. Man beobachtet doch durch den Spiegel die Fahrspur, die man nicht befährt.
Was soll ich im linken Spiegel beobachten? Den Gegenverkehr von hinten?
 
@xlmario §23 Abs. 1, Satz 1

Hallo xlmario,


Ich verstehe Deinen Verweis zu dem § nicht.


Zitat


§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
ZitatEnde (Quelle: StVO - Einzelnorm)


Hat mit den Spiegeln in dem Sinne nichts zu tun. Wurde/wird gerne von den mittlerweile Blauen gerne genommen, wenn man z. B. mit defekter Beleuchtung auf der Bahn ist.

Gruß,

s n
 
Es hat was mit der Rundumsicht zu tun und wenn die Spiegel angeklappt sind hat mein einen Zustand geschaffen, welcher nicht in Ordnung ist.
 
@xlmario

Es hat was mit der Rundumsicht zu tun und wenn die Spiegel angeklappt sind hat mein einen Zustand geschaffen, welcher nicht in Ordnung ist.
Hallo,
was Du schilderst bezieht sich auf die Strassenverkehrsordnung (StVO). Jeder der ein Fahrzeug im öff. Strassenverkehr führt, muss sich daran halten. Ich als Fahrzeugführer bin für die Einhaltung verantwortlich, nicht der Hersteller, ich kann es direkt beeinflussen.

Wo ich darauf hinaus will, ist die Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Hier ist geregelt, was im öffentlichen Strassenverkehr zugelassen ist. Unter anderem auch alle Verkehrzeichen, die Beschaffenheit der Fahrzeuge usw. Dieses kann ich nicht teilweise nicht direkt beeinflussen.
Ausnahmen wären z. B. bauliche Veränderungen am Fahrzeug, die soweit gehen, dass meine BE erlischt!
Frage bleibt weiterhin: Ist es möglich das Nissan für ein Fahrzeug eine Typenzulassung bekommt, womit ich als Fahrzeugführer gegen die StVO, StVG etc. verstossen kann.

Die Möglichkeit des elektrischen Spiegelanklappens (während der Fahrt) und eventuelle Verstösse im Falle ein technischen Defektes habe ich dem KBA geschildert und um Rückantwort gebeten, ob dieses überhaupt zulässig ist.

Ich habe, wenn ich mir z. B. den Thread "Spiegelautomatik" (o.ä.) anschaue, immer mehr Gefühl, dass der Hersteller spart bis zum Abwinken. Hätte er eine Automatik der Spiegel (Spiegel angeklappt, Motor starten, Spiegel klappen aus) verbaut, wäre es wahrscheinlich nicht möglich, die Spiegel auch während der Fahrt anzuklappen.

Wir werden am Sonntag ca. 2.000 BMW/MB/Porsche/VW/Audi für China verladen. Ich werde mal verstärkt darauf achten und testen, ob die Spiegel während der Fahrt zum Schiff anklappbar sind.

Gruß

s n
 
Die Antwort ist auf deine spezielle Frage lautet: ja.
Denn das Fahrzeug hat die vorgeschriebenen Spiegel, ergo wird das Fahrzeug zugelassen.
Dabei ist es uninteressant wie und wann man die Spiegel anklappen kann.
Denn selbst bei deinem Beispiel mit Motor an Spiegel klappen aus, kann es immer zu einer Fehlfunktion kommen.
Letztendlich stellt dir der Herrstelle einen Wagenhin, welcher in Deutschland zugelassen werden kann, wenn er dann auf dich zugelassen ist, übernimmst du für die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen die Verantwortung.
 
Ich kann der gesamten Geschichte nicht so richtig folgen.
Was sagt Ihr denn hierzu:
Ein Fahrzeug darf in Deutschland und in der EU nicht breiter sein als 2,55 m. Heute haben die meisten 7,5 Tonner schon 2,50m, die dickeren auf jeden Fall. Die Spiegel tragen pro Seite mindestens 25cm auf, also sind die LKW mindestens 3m breit. Somit müsste den LKW die Zulassung verwährt bleiben, aber sie fahren. Demnach dürfte ein LKW garnicht mehr fahren!!!!
Diese ganze Kacke ist Haarspalterei, wenn ich betroffen wäre, würde ich bis zum jüngsten Gericht ziehen um das zu klären. Ich sehe das sehr gelassen und fahre weiter auf den 2,00m Fahrstreifen.
BOT
 
Oben