@xlmario
Es hat was mit der Rundumsicht zu tun und wenn die Spiegel angeklappt sind hat mein einen Zustand geschaffen, welcher nicht in Ordnung ist.
Hallo,
was Du schilderst bezieht sich auf die Strassenverkehrs
ordnung (StVO). Jeder der ein Fahrzeug im öff. Strassenverkehr führt, muss sich daran halten. Ich als Fahrzeugführer bin für die Einhaltung verantwortlich, nicht der Hersteller, ich kann es direkt beeinflussen.
Wo ich darauf hinaus will, ist die Strassenverkehrs
zulassungsordnung (StVZO). Hier ist geregelt, was im öffentlichen Strassenverkehr zugelassen ist. Unter anderem auch alle Verkehrzeichen, die Beschaffenheit der Fahrzeuge usw. Dieses kann ich nicht teilweise nicht direkt beeinflussen.
Ausnahmen wären z. B. bauliche Veränderungen am Fahrzeug, die soweit gehen, dass meine BE erlischt!
Frage bleibt weiterhin: Ist es möglich das Nissan für ein Fahrzeug eine Typenzulassung bekommt, womit ich als Fahrzeugführer gegen die StVO, StVG etc. verstossen kann.
Die Möglichkeit des elektrischen Spiegelanklappens (während der Fahrt) und eventuelle Verstösse im Falle ein technischen Defektes habe ich dem KBA geschildert und um Rückantwort gebeten, ob dieses überhaupt zulässig ist.
Ich habe, wenn ich mir z. B. den Thread "Spiegelautomatik" (o.ä.) anschaue, immer mehr Gefühl, dass der Hersteller spart bis zum Abwinken. Hätte er eine Automatik der Spiegel (Spiegel angeklappt, Motor starten, Spiegel klappen aus) verbaut, wäre es wahrscheinlich nicht möglich, die Spiegel auch während der Fahrt anzuklappen.
Wir werden am Sonntag ca. 2.000 BMW/MB/Porsche/VW/Audi für China verladen. Ich werde mal verstärkt darauf achten und testen, ob die Spiegel während der Fahrt zum Schiff anklappbar sind.
Gruß
s n