Bis 1994 hätte ich Dir zugestimmt, aber dann hat das BAG die Sache mit der Haftung bei nicht gefahrgeneigten Arbeiten kassiert. Jetzt muss man die Aussage auf " ... die Möglichkeit einen Teil der entstandenen Kosten vom Verursacher wiederzubekommen." einschränken.... Somit hat der Dienstherr die Möglichkeit die entstandenen Kosten vom Verursacher wiederzubekommen.
musste der Mitarbeiter nur 2/3 der Kosten bezahlen. Zu E10 Contra Super kann es ja noch keine Urteile geben, aber man kann davon ausgehen, dass aufgrund der höheren Verwechslungsgefahr und der noch geringeren allgemeinen Verbreitung der Kenntnisse über die Unterschiede und Auswirkungen, es ist noch nicht so, dass esZudem sind generell die Beschriftungen der Zapfsäulen Diesel so deutlich und groß, dass ein Verwechseln praktisch ausgeschlossen ist.
jeder Kraftfahrer weiss, der Anteil des Mitarbeiters deutlich niedriger, der Anteil des Arbeitgebers entsprechend höher angesetzt würde.weiß jeder Kraftfahrer, in welchem Fahrzeug er unterwegs ist und welchen Treibstoff dieses Fahrzeug benötigt.