Vor allem ist die Angst vor einer Abmahnung wegen Verstoßes gegen Urheberrechte hier vollkommen unbegründet. Erfolgreich abgemahnt werden kann nur eine Verletzung von Urheberrechten. Diese liegt hier eindeutig nicht vor. Hier wird über die Funktion des Müdigkeitsassistenten diskutiert, daher ist das Zitieren aus der Nissan-BDA bzw. Werbeprospekt nach § 51 S.1 UrhG unstreitig rechtmäßig.Ich kann ja verstehen, dass man als Verantwortlicher "Angst" vor den Abmahnanwälten hat - aber man muss dabei auch die Kirche im Dorf lassen.
Spar dir die Mühe. Das haben auch schon andere versucht...(...)daher ist das Zitieren aus der Nissan-BDA bzw. Werbeprospekt nach § 51 S.1 UrhG unstreitig rechtmäßig.