Guten Morgen,

hier mal ein Zitat aus dem Prospekt vom J11
 
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Danke norbi24,

ist zwar gut gemeint, aber auch nur Nichts sagend.
Hab das auch: Einmal meint Linda, dass es schon nach einer halben Stunde Fahrzeit Zeit fürein Päuschen war und das andere Mal sagt sie selbst nach 300 km Strecke nix.:sry:

LG
Ein Bayer
 
Kalu hatte vorher geschrieben,das er beim suchen seines Brillenputztuches das Lenkrad kurz verrissen hat,genau das wäre so eine Situation.
Fährst Du völlig konzentriert,sollte sich das System nicht melden.Wenn Du abgelenkt wirst,z.B. telefonieren,E-Mails SMS lesen,Kinder hinten im Auto usw.,mußt dann häufig abrupt die Spur korrigieren,dann sollte sich die Kaffeetasse melden.So die Theorie.
 
Zitat aus der BA:

Also muss man ja auch irgendwo was einstellen können. Nur wo, steht auch unter dem verwiesenen Abschnitt nicht.
 
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Kleinzitate dürfen weiterreichend verwendet werden. Der Zitierzweck muss erkennbar sein. Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein.

Also ein bis drei Sätze aus der Betriebsanleitung zu löschen, schießt doch weit übers Ziel hinaus.

Wenn das so weitergeht wird hier bald alles gelöscht und wir können den Laden dicht machen... :rotekarte::wand:

Ich kann ja verstehen, dass man als Verantwortlicher "Angst" vor den Abmahnanwälten hat - aber man muss dabei auch die Kirche im Dorf lassen. Wenn alles nur noch gelöscht, gestutzt, gekürzt wird, dann sind Foren im Internet bald passé - das ist ja wohl nicht der Sinn der Sache.
 

Off-Topic:
Könnte dann bitte auch der Textteil, der in Beitrag #296 in Anführungszeichen steht, gelöscht werden? Der stammt auch aus einer Quelle außerhalb des Qashqaiforums. :icon_neutral:
 
@norbi24, verstehe nicht was Telefonieren, E-Mails, SMS lesen u. Kinder auf dem Rücksitz mit dem Müdigkeitswarner zu tun hat ? Dann müsste er bei manchen Frauen die ihre Kinder zur Schule bringen ja nur blinken :ironie:
Sehe es eher anders herum, wenn man längere Zeit keine Tätigkeiten im Auto macht u. mehrere Stunden unterwegs ist, das er dann Zeichen gibt.
Gruß
 
Ich kann ja verstehen, dass man als Verantwortlicher "Angst" vor den Abmahnanwälten hat - aber man muss dabei auch die Kirche im Dorf lassen.
Vor allem ist die Angst vor einer Abmahnung wegen Verstoßes gegen Urheberrechte hier vollkommen unbegründet. Erfolgreich abgemahnt werden kann nur eine Verletzung von Urheberrechten. Diese liegt hier eindeutig nicht vor. Hier wird über die Funktion des Müdigkeitsassistenten diskutiert, daher ist das Zitieren aus der Nissan-BDA bzw. Werbeprospekt nach § 51 S.1 UrhG unstreitig rechtmäßig.
 
@Friese60,Du fährst dann nicht mehr konzentriert genug und mußt öfter korrigieren.Das merkt das System und meldet sich dann entsprechend.Reaktion wie bei Übermüdung.
 
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