Alle: Fragen zur Garantie

..Man sagt 3 mal muss man dem AH die möglichkeit geben einen Mangel zu beheben. Was wenn die sich nachdem ersten Versuch schon nicht mehr melden?...
Schriftlich mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordern und eine schriftliche Stellungsnahme bzw. Antwort verlangen.
 
Das heißt konkret das ich dem Verkäufer einen Brief schreibe wo ich z.B. reinschreibe das ich binnen 2 Wochen mein Auto repariert haben möchte?
Wie lange räumt man denen Zeit ein? Sind 2 Wochen regulär oder 3....?
Was ist mit den Kosten, wenn ich jetzt 3 mal 500km fahren muss?
Oder bestehe ich auf eine Abholung des Autos?
Sorry die vielleicht dummen Fragen aber ich hatte noch kein Neuwagen. Ich bin auch Rechtschutzversichert, möchte das aber ungern so regeln.
 
@Gustavo: Ich würde die Rechtschutzversicherung vorsorglich anrufen und mich wegen Übernahme der Kosten informieren. Ich habe das so gemacht und mir wurde ein Gespräch mit der Rechtsabteilung angeboten. Die haben mich dann weiterverbunden. Das Gespräch mit dem Rechtsanwalt war kostenfrei und hat mir sehr geholfen, meine Ansprüche durchzusetzen. Ich hatte dann Erfolg ohne zum Anwalt zu gehen.
Grüße aus Solingen
 
Wichtige Schriftstücke schicke ich immer per Einschreiben mit Rückschein. :exc:

Die paar Euronen sind gut ausgegeben, weil das Schreiben dann eher ernstgenommen wird. Zusätzlich tüte ich das Schreiben im Beisein eines Zeugen ein.
 
Vielen Dank für Eure Tips. Das Zauberwort heißt Fristsetzung zur Nachbesserung. Ich stand quasi mit Null Ahnung da. Jetzt hab ich nach den beiden Wörtern bisl gegoogelt und bin fündig geworden.
Aber eine Frage konnte ich nicht so richtig per googeln beantworten. Das Auto hat jetzt 14000 km gelaufen. Spricht man da auch von einer Nachbesserung?
Ich möchte mir auf keinen Fall was erschleichen. Ich habe mir die Scheiben von meinem Geld richtig tiefschwarz tönen lassen und auch schon die erste Durchsicht machen lassen. Ich mag meinen Qashqai wirklich sehr :)
Ich habe jetzt mal ein Schreiben mit Fristsetzung bis 20.April geschrieben und per Einschreiben Rückschein, Fax und per E-MAil geschickt.
Das allerletzte was man möchte ist Stress, aber ich bin so ganz langsam mit den Nerven runter und habe schon fast nen Tinnitus. Und irgendwo ist es auch unfair sich garnicht zu melden.
 
Von Nachbesserung spricht man immer dann wenn die Beseitigung eines angezeigten Sachmangels durch die Werkstatt erfolglos war. Ist der Mangel durch den erfolglose Mängelbeseitigungsversuch nicht behoben worden muß die Werkstatt nachbessern.
 
Ja dann trifft das bei mir exakt zu. Ich dachte das man von Nachbesserungen nur unmittelbar nach kauf spricht. Aber bei mir trat der Mangel auf nachdem ich bereits mit dem Fahrzeug 3000 km gefahren bin.
 
Er hat aber nicht beim verkaufenden Händler nachbessern lassen, sondern bei einem Händler in seiner Nähe. Nach meinem Wissenstand hätte der verkaufende Händler informiert werden müssen. Irgendwo gab es da auch hier schon Urteile. So zumindest meine Kenntnis
 
Ich habe den Autoverkäufer über den Mangel sofort beim ersten auftreten informiert. Aber eben nur nur telefonisch. Ich bin mit dem Mangel sogar zuerst zu einem Nissanhändler gefahren der in unmittelbarer Nähe, also 16km entfernt, gefahren. Und dieser hat mich wieder weggeschickt. Mit den Worten, das meine Benzinpumpe wohl bisl quitscht, dies aber normal sei.
Ich lenkte ein und meinte das vielleicht etwas reibt wenn es quitscht, und Reibung bringt Wärme und Wärme und Benzinpumpe.......???
"Ich kann Ihnen nicht helfen, wir reparieren nur Dinge die auch kaputt sind " waren seine Worte.
Dies würde ich gerne irgendwie Nissan mit teilen.
 
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