Alle: Fragen zur Garantie

Versteh mich bitte nicht falsch. Ich bin keine Anwalt. Nachbesserung, Fristsetzung etc. hat alles mit der Sachmängelhaftung zu tun. Hier spielt das Vertragsrecht die Rolle. Du musst alles über den Verkäufer (Autohaus) abhandeln lassen. Schriftlich mit Nachweis etc. Von dort bekommst du auch die Freigabe u.U. woanders reparieren zu lassen. Immer nur vom VK!
Dein Händler vor Ort macht alle Garantiearbeiten. Dies hat aber nichts mit der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) zu tun.
Dem obige Tip mit rechtl. Beistand würde ich folgen

PS. Siehe u.a. den Bereich Nacherfüllung! ADAC Infos zu Neuwagenkauf: Mängel am Neufahrzeug
 
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Gustavos Fall ist doch mittlerweile sehr kompliziert. Ich fasse mal zusammen. Er kaufte den Wagen vor einem halben Jahr gebraucht (3000 km/Vorführwagen) bei einem 250 km entfernt gelegenen Händler. Von daher ist Seventh Link zu Infos zum Neuwagenkauf auch nicht ganz richtig. Das nach einiger Zeit auftretende Pfeifen bemängelte er bei Nissanhändlern in seiner Nähe.
Im Umkreis von 50 KM gibt es hier 3 Nissanautohäuser. Diese sind alle von ein und dem selben Unternehmer.
Die sahen zunächst mal keinen Handlungsbedarf, da ihrer Meinung nach kein Mangel vorliegt. Erst das dritte Autohaus (die waren wohlgemerkt vom gleichen Unternehmer) tauscht die Pumpe aus. An dieser Stelle und bereits schon vorher müssen die Autohäuser in seiner Nähe das Ganze ja als Garantiefall angesehen haben. Denn ohne Zustimmung vom verkaufenden Händler können sie das doch nur als Garantiefall aufgrund der Nissan 3 Jahresgarantie abarbeiten und nicht wegen der Sachmängelhaftung/Gewährleistung (da würde meiner Meinung nach es eine große Rolle spielen, ob bereits ein halbes Jahr rum ist).
Jetzt kann ich doch nicht den verkaufenden Händler in Verzug setzen, der noch nichts von den Nachbesserungsversuchen weiß!
Man muss auch hier wieder aufpassen, dass man Gewährleistung und Garantie nicht durcheinander bringt! Auch einige Hinweise und Links, die hier verbreitet wurden beziehen sich auf Gewährleistung und nicht auf Garantie.
Das Einzige, was abzumahnen ist, ist ein missglückter Reparaturversuch aufgrund von Garantie. Das dürfte rechtlich aber wieder ein wenig anders sein.
Mal abgesehen davon, dass man erst mal klären muss, ob überhaupt ein Mangel vorliegt.
Ich denke, man erkennt recht schnell, dass es hier einen Rechtsanwalt braucht.
 
Erlischt Garantie wenn ich die Inspektion in freier Werkstatt

Hier ein Urteil

BGH Urteil: Kein Garantieverfall, wenn das Auto in freier Werkstatt gewartet wird

In einem hochaktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Rechte der Eigentümer von Kraftfahrzeugen gestärkt. Streitgegenstand war eine Bestimmung in einem Autokaufvertrag, die die Garantie erlöschen ließ, wenn der Kunde das Fahrzeug nicht in einer Hersteller- oder Vertragswerkstatt warten, inspizieren oder pflegen lässt.
Die Karlsruher Richter entschieden, dass eine solche Beschränkung der Garantie unwirksam ist und Kunden damit auch weiterhin einen Garantieanspruch gegen den Hersteller haben – auch dann, wenn Sie ihr Auto in einer „freien“ Werkstatt haben warten lassen (Urteil vom 25. September 2013 – VIII ZR 206/12).

ist ja nun schon gut 2 jahre her , hat sich da was geändert
 
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Versteh ich ehrlich gesagt nicht so ganz...m.W. ist eine Garantie eine "freiwillige" Leistung die gewährt wird.

Aber egal wie jetzt, was bringt einem so ein Urteil, wenn man jeden Schnickschnak einklagen muss, was anders vielleicht problemlos gewährt würde.....

....von Kulanzleistungen mal ganz abgesehen


Bin auch kein Freund von den teils extrem teuren Wartungen der Vertragswerkstätten, trotzdem handhabe ich es aber zumindest so....so lange Garantie besteht + vielleicht noch ein Jahr---> Vetragswerkstatt....danach wird nur noch das "Nötigste" gemacht...z.B. entweder selbst oder in einer freien Werkstatt;)
 
Ich fahre jetzt schon meinen zweiten QQ. Habe meine Inspektionen immer in einer freien Werkstatt machen lassen(dadurch eine Menge Geld gespart;)).Als ich wirklich mal einen Garantieschaden hatte, bin ich zu NISSAN und sie haben ihn anstandslos behoben!
 
Garantie beim EU Re-import

Hallo Qashqaifahrer,

Ich habe mir einen Qashqai gekauft der eigentlich für den polnischen Markt hergestellt wurde. Eine Tageszulassung mit Erstzulassung in Polen.
Meine Frage an euch, hatte schon mal jemand bei Garantiefällen Probleme hier beim Nissan Vertragshändler?? Muss noch erwähnen, dass der Qashqai nicht bei einem Nissan Vertragshändler gekauft habe.
 
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Hallo Cityvirus,

hab meinen heute eeendlich abholen können :) ... mit der Garantie o.ä. bekommst du keine Probleme und wenn doch würde ich mich sofort an Nissan wenden. Das Recht lässt da keinen Spielraum und auch mit Reparaturen verdienen die :mrgreen: Geld.
 
Ja, informiert habe ich mich auch sonst hätte ich ihn nicht gekauft. Wollte hier nur mal hören (lesen) ob schon jemand Erfahrungen damit gemacht hat. :icon_cool:
 
Hatten eure Wagen Unterschiede zu den deutschen Modellen? Bei meinem (360')war keine Sitzheizung drin. Habe ich aber nachrüsten lassen. Dafür mit Notrad und Alarmanlage. Warte aber immerfort auf die deutsche Bedienungsanleitung. :icon_neutral: aber da bin ich ganz Zuversichtlich das die noch kommt.
 
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