A
anonymous
Ehemaliger
Versteh mich bitte nicht falsch. Ich bin keine Anwalt. Nachbesserung, Fristsetzung etc. hat alles mit der Sachmängelhaftung zu tun. Hier spielt das Vertragsrecht die Rolle. Du musst alles über den Verkäufer (Autohaus) abhandeln lassen. Schriftlich mit Nachweis etc. Von dort bekommst du auch die Freigabe u.U. woanders reparieren zu lassen. Immer nur vom VK!
Dein Händler vor Ort macht alle Garantiearbeiten. Dies hat aber nichts mit der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) zu tun.
Dem obige Tip mit rechtl. Beistand würde ich folgen
PS. Siehe u.a. den Bereich Nacherfüllung! ADAC Infos zu Neuwagenkauf: Mängel am Neufahrzeug
Dein Händler vor Ort macht alle Garantiearbeiten. Dies hat aber nichts mit der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) zu tun.
Dem obige Tip mit rechtl. Beistand würde ich folgen
PS. Siehe u.a. den Bereich Nacherfüllung! ADAC Infos zu Neuwagenkauf: Mängel am Neufahrzeug
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