Alle: Fragen zur Garantie

Wie definierst Du Verkaufsdatum? Wenn die Bestellung unterschrieben wird oder wenn der Wagen abgeholt wird? Garantiebeginn bei Abholung ist doch nichts schlimmes... :quest:
 
Garantieverlust Bremsenwechseln Freie Werkstatt

Guten Abend,

habe einen Qashqai J10 und werde bald die Bremsbeläge tauschen müssen. Weiß jemand von euch Bescheid, wenn ich das in einer freien Werkstatt mache, ob ich die Garantie verliere?

Vielen Dank im Vorraus=)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also ich habe die Bremsen immer selber gewechselt und hatte bei Garantieansprüche noch nie Probleme. Es geht ja dabei nicht um einen Service der im Serviceheft abgestempelt wird. Um es genau zu nehmen bekommt das ja der Vertragshändler bei Nichtabstempelung gar nicht mit. Meine auch dass die Garantie nicht erlischt wenn du in der Garantiezeit deinen Service in ner Freien machst, jedoch das nur bei Gebrauchtwagen. Bei Kulanz sieht die Sache dann jedoch anderst aus.
 
Habe ich einen Nachteil bei der Garantie, wenn meine Versicherung mit Werkstattbindung ist, und nach einem Unfall in einer anderen Werkstatt als bei Nissan repariert wird?
 
Für die Garatie dürfte das keinen Nachteil bedeuten. Da darfst du ja sogar deine Inspektionen bei freien Werkstätten machen. Für Kulanzfragen (nach der Garantiezeit) sieht das anders aus. Das liegt ja ganz im Ermessen von Nissan. Ich denke aber, dass wenn dein Kulanzschaden nicht ganz im Zusammenhang mit dem Vollkaskoschaden steht, dann bekommt das Nissan auch gar nicht mit.
 
Die Versicherung mit Werkstattbindung hat nichts damit zu tun, ob du bei Nissan oder sonstwo Deine Wartungen machen lässt.
Mit Werkstattbindung heißt, die Versicherung sagt Dir, in welcher Werkstatt der Wagen zu reparieren ist...
 
Ja Udo, so habe ich es jetzt.
Mein Fahrzeug hatte aber keine Garantie mehr.

Dann ist ja klar, die Versicherung bleibt dann so beim neuen.
 
Nicht, dass wir aneinander vorbei reden/schreiben...

Werkstattbindung in einem Versicherungsvertrag hat rein gar nichts mit Herstellergarantie oder sonstigen Wartungsarbeiten zu tun.
Werkstattbindung heißt nur, dass die Versicherung dir im Versicherungsfall vorschreibt, in welcher Werkstatt der Wagen zu reparieren ist. Und das ist meist nicht der Vertragshändler...
 
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