A
anonymous
Ehemaliger
Off-Topic:
Zu deinem 17 Zoll Allwetterproblem kann ich wenig sagen. Nur soviel, wenn du alles schriftlich hast, muss der Händler für einstehen. Wichtig hier ist nicht nur die Bestellung, sondern die Vertragsbestätigung!
Stimmt hier deine verbindliche Bestellung inkl. aller Anlagen mit der Vertragsbestätigung überein?
Wenn dein Händler vertraglich schon den Altwagen gekauft hat (Ankaufschein) , kann er da auch nicht mehr raus. Hier gibt es auch diverse Urteile. Zumindest in diesem Fall brauchst du dir keinen Kopf machen.
Stimmt hier deine verbindliche Bestellung inkl. aller Anlagen mit der Vertragsbestätigung überein?
Wenn dein Händler vertraglich schon den Altwagen gekauft hat (Ankaufschein) , kann er da auch nicht mehr raus. Hier gibt es auch diverse Urteile. Zumindest in diesem Fall brauchst du dir keinen Kopf machen.