Handschuhfach nicht(mehr) gekühlt...Wäre für mich ein Grund das zu reklamieren. Auch ein Katalog beinhaltet zugesicherte Eigenschaften. Darüber gibt es BGH-Urteile, aber ich weiss die genaue Quelle nicht. Aber abgesehen davon ist es ab bestimmten Ausstattungslinien und Modellen Standard und wenn diese nicht vorhanden sind für mich ein Grund das Modell nicht zu kaufen. Sollte im neuen Modell die Handschuhfachkühlung neben anderen Kriterien nicht vorhanden sein, wird es für mich definitiv kein QQ.