Man kannst ja den Klageweg beschreiten ,wenn du bereit bis ,alle Konsequenzen die daraus entstehen zu tragen.
Das Gericht weist ja explizit auf das hohe Risiko hin und "Du" ,bzw.dein Anwalt muss Zweifelsfrei nachweisen das der Händler ,seine Mitarbeiter wie der Verkäufer ,oder auch die Werkstatt zum Zeitpunkt des Kaufvorgangs unterwiesen waren.
Noch schwieriger ist, das es auch keinen Sicherheitsrelevanten Rückruf vom Hersteller (KBA) für die Türen gibt ,da diese also kein sicherheitsrelevantes Bauteil im diesem Sinne der Vorschrift ist.
Wenn es schriftlich festgehalten wurde wann ,und wie ,deine Beanstandung behandelt wurde z.B .mit Mängelrüge und Hinweise auf Austausch der Türen bei anderen Käufern und diese Sachlage auch eindeutig belegt werden kann ,ist ein Erfolg auch möglich.
Auch das Forum hier ist hilfreich wenn sich die Betroffenen bereit erklären als Zeugen zu fungieren ,und dadurch belegen das dem Händler der Mangel bekannt sein müsste.......durch eigene Handlungen oder Mängelanzeige....natürlich mit Belegen....wie Reparaturauftrag mit Kostenübernahme,Garantie Zusicherung.
Aber alles ist dein Risiko und der deiner Rechtschutz Versicherung.
Wenn diese überhaupt bereit ist die Sache zu übernehmen weil es geringe Erfolgsaussichten gibt.....
Habe so etwas alles selber schon erlebt...
Und nein ich mache keine Rechtsberatung und bin nur ein privater Forums Teilnehmer.... sowie meine persönliche Ansicht zum Fall....


