Du kaufst keine Software! Die könntest Du vermutlich niemals bezahlen. Du kaufst lediglich das Recht zur Nutzung der Software, im Allgemeinen auch "Lizenz" genannt. Welchen Umfang dieses Nutzungsrecht hat, steht im Lizenzvertrag, dem Du mit dem Kauf des Nutzungsrechtes zugestimmt hast und der in seinen wesentlichen Inhalten in der BA für das Connect abgedruckt ist.
Das Einzige, was Du körperlich kaufst, ist ein sog. "Vervielfältigungsstück", nämlich die SD-Karte, um die die Ausübung des Nutzungsrechtes zu ermöglichen. Der Lizenzgeber muss Dir auch die Ausübung dieses Rechts ermöglichen, sofern es nicht zeitlich eingeschränkt ist, wenn dieses Vervielfältigungsstück kaputt geht. Da sich die Daten im Laufe der Nutzung in der Dir übergebenen Form überhaupt nicht ändern, ist der Lizenzgeber also im Falle einer nicht mehr funktionierenden SD-Karte verpflichtet, Dir entsprechenden Ersatz zur weiteren Ausübung des Nutzungsrechtes zur Verfügung zu stellen oder eine entsprechende Entschädigung für die ab diesem Zeitpunkt nicht mehr mögliche Ausübung des Nutzungsrechtes in angemessenem Verhältnis zur Lizenzgebühr zu zahlen.
Wozu also eine Datensicherung?
Das Einzige, was Du körperlich kaufst, ist ein sog. "Vervielfältigungsstück", nämlich die SD-Karte, um die die Ausübung des Nutzungsrechtes zu ermöglichen. Der Lizenzgeber muss Dir auch die Ausübung dieses Rechts ermöglichen, sofern es nicht zeitlich eingeschränkt ist, wenn dieses Vervielfältigungsstück kaputt geht. Da sich die Daten im Laufe der Nutzung in der Dir übergebenen Form überhaupt nicht ändern, ist der Lizenzgeber also im Falle einer nicht mehr funktionierenden SD-Karte verpflichtet, Dir entsprechenden Ersatz zur weiteren Ausübung des Nutzungsrechtes zur Verfügung zu stellen oder eine entsprechende Entschädigung für die ab diesem Zeitpunkt nicht mehr mögliche Ausübung des Nutzungsrechtes in angemessenem Verhältnis zur Lizenzgebühr zu zahlen.
Wozu also eine Datensicherung?