G
Gelöschtes Mitglied 7605
Ehemaliger
Hallo,
Nochwas zu den "Polen-Lichter": Das wird trotz TÜV-Prüfer nicht wirklich legal, denn dafür braucht es ein Lichttechnisches Gutachten gem. ECE-R87. Das kann ein TÜV-Prüfer mit dem blossen Auge nicht leisten.:wink:
Wer sich für die Regelungen interessiert:
BMVBS - KfZ-technische Vorschriften-ECE-Regelungen
Gruss Wachbär
R7 ist die Zulassung als Positionslicht, aber eben nicht als Tagfahrlicht. Positionslicht ist ein besserer Ausdruck für "Standlicht". Beim Anbringen von alternativen Standlichtern sind die im Scheinwerfer integrierten Standlichter zu deaktivieren. Weiterhin gelten dann zusätzliche Anbringungsbeschränkungen.Ich bin auf was interessantes gestoßen. Und zwar flexible LED Positionslichter von Unitec 77081 besonderes dabei ist dass diese Leisten angeblich R7 Zulassung haben.
Nochwas zu den "Polen-Lichter": Das wird trotz TÜV-Prüfer nicht wirklich legal, denn dafür braucht es ein Lichttechnisches Gutachten gem. ECE-R87. Das kann ein TÜV-Prüfer mit dem blossen Auge nicht leisten.:wink:
Wer sich für die Regelungen interessiert:
BMVBS - KfZ-technische Vorschriften-ECE-Regelungen
Gruss Wachbär