Die LED-Leisten von Dectane habe ich gefunden :mrgreen: und die haben dieses E-Zeichen: E4-10R-020474
Das bedeutet wohl das die nur als Positionslicht zugelassen sind, soweit ich weiß. Dann könnte man bei ner Kontrolle das einfach als Positionslicht deklarieren und gut ist :cool:

Bei der Suche nach einem Relais bin ich auf folgende Angebote 200844926171 und 230840620234 gestoßen.
Die haben sogar noch Coming Home und im Angebot kann man sich auch schon den Schaltplan ansehen.
Wenn man einen Schalter einbauen könnte, der das ganze bei Bedarf (Tüv, Kontrolle) als Positionslicht funktionieren läßt wäre es perfekt.
Weiß jemand ob das machbar ist?
 
Das bedeutet wohl das die nur als Positionslicht zugelassen sind, soweit ich weiß.
Weiß jemand ob das machbar ist?

Dann mußt Du aber die werksseitigen Positionsleuchten deaktivieren, siehe dazu obigen Link 1731 .

Bei der Produktbeschreibung wird ausdrücklich darauf hingewiesen:

Bei Einsatz als Positionslicht fragen Sie bitte Ihren zuständigen TÜV-/ Dekra-Prüfingenieur!!!

Gruß, hunterb52
 
Hallo,
egal, wie man eine Begrenzungsleuchte ("Positionalicht") schaltet, daraus wird in DE kein Tagfahrlicht.
Lichtstärke Tagfahrlicht:min. 400 - max. 1200cd
Begrenzungsleuchte: min. 4 - max. 140cd

Also einfacher gesagt, jedes gute Standlicht ist um Welten dunkler als ein miserables Tagfahrlicht. Damit sollte auch klar sein, das jegliche Basteleien mit Standlicht kein Tagfahrlicht ergeben können.
Quelle: R7 und R87 ECE Vorschriften für Fahrzeugbeleuchtung

Es bleibt natürlich jedem selbst überlassen, welche Weihnachtsbeleuchtung er in seinem Vorgarten installiert, aber an einem Fahrzeug sollten aussen nur die zugelassenen Leuchten (i.a. gemäss ECE) angebracht werden. Das einige Leuchten mit "für den Betrieb am Fahrzeug zugelassen" beworben werden, heisst meist, dass nur die Elektrik des Wagens durch die Leuchte nicht gestört wird, aber eben nicht unmittelbar, dass man die Dinger auch als Beleuchtung aussen am Fahrzeug einsetzen darf.

Seriöse Anbieter weissen dann meist auf "Nur für Showzwecke" oder "bitte den TÜV befragen" hin. Windige Piraten aus seichten elektronischen Buchten sind da oft weniger Auskunftsfreudig. Im Zweifel sollte man eine Kopie der Zulassungsurkunde anfordern. Wenn der Verkäufer schon das nicht liefern kann, ist es zumindest verdächtig. In der Zulassung steht drinnen, zu welchen Zwecken und unter welchen Bedingungen die Leuchte geprüft ist.

Gruss Wachbaer
 
@Wachbär:
Es gibt Tagfahrlicht-Leuchten, die gleichzeitig als Begrenzungsleuchte zugelassen sind. Diese sind dann auch anders zu montieren, als reine Tagfahrlicht-Leuchten. Diese Leuchten werden gedimmt, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird.
 
Ja, die gibt es, sind aber mit dem dazugehörigen (manchmal integriertem) Steuergerät zugelassen für beide Zwecke und erfüllen dann beide Vorschriften. Zulassungskennzeichnung ist dann auch entsprechend für beide Betriebsarten.

Reine Standlichter werden nicht zu Tagfahrleuchten, egal was man damit anstellt, da sie von der Konstruktion zu dunkel ausgelegt sind. Die für Tagfahrlicht notwendige Helligkeit würden die hier im Thread auch angesprochenen reinen Zusatzstandlichter (Begrenzungsleuchten mit Zulassung nach R7) nur kurzzeitig erreichen, wenn man ihr Plastikgehäuse gleichzeitig thermisch verwertet (Verbrennt). :wink:

Für Tagfahrlicht braucht es genügend Helligkeit aus der Leuchte, denn nur das bringt bei ein Plus an Sicherheit. :idea:

Gruss Wachbär
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nochmal genauer gemessen - zwischen den innersten LEDs - also dem eigentlichen Lichtaustritt - sind es 59 cm...
So, war beim :mrgreen: - bisher sei es noch nie vorgekommen, dass nachgerüstetes TFL bemängelt wurde. Werde also 2014 den Qashqai beim :mrgreen: abstellen und die sollen dafür sorgen, dass er durch den TÜV kommt... ;)
 
dann wird dir der "nette" :mrgreen: das von N. verkaufen wollen :red:

bin ja in der gleichen Situation, mal sehen, wie es bei mir abläuft
 
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