Wandlung oder Entschädigung geht nur über ein Klageverfahren, da Nissan sagt, das Symptom ist zwar gleich, aber der Fehler/Mangel ist ein anderer und wurde jedesmal beseitigt. Als Kläger trage ich die Beweislast und es ist schwierig zu beweisen, dass es er derselbe Fehler war, der die Meldung auslöst.. D.h. das Risiko ein Klageverfahren zu verlieren ist >50%. Da macht es mehr Sinn den Wagen mit Restgarantie und mit von Nissan beseitigtem Mangel zu veräußern.
Die Werkstatt führt auch Opel und Ford und sagt, bei denen wäre es noch schlimmer, was man sich kaum vorstellen kann.