QASHQAI J11: Mängelthread

......und somit auch genau solche Aussagen von den Herstellern sehr gut kenne..........

Genauso ist es bei dem Hersteller der Fahrzeuge, die meine Frau und ich zur Zeit fahren. Bei über 80% der Reklamationen bekamen wir die Antwort:
".......wir freuen uns, daß Sie sich für ein Fahrzeug unseres Konzerns entschieden haben............Jedoch ist der von Ihnen reklamierte Mangel Stand der Technik und somit kein Reklamationsgrund........."
Prost Mahlzeit :(
Und da die Zulieferwerke zunehmends unter Preisdruck gesetzt werden ist es nicht verwunderlich, daß ein nicht geringer Anteil der heutigen Fahrzeuge - was Zuverlässigkeit betrifft - immer öfter in dieser Hinsicht nicht mehr den hohen Standard früherer Jahre aufweisen.
 
kann mir niemand bei meinem Problem helfen???? #308

Bitte keine Ratschläge wie " verhandel das mit :mrgreen:", ich möchte wissen steht mir das zu oder ist es Großzügigkeit von meinem :mrgreen: wenn er mir z.B. für die nächste Inspektion 25% Rabatt gibt.
 
@ sandara

Du hast nur Anspruch auf Regress, wenn Du dem Händler mangelhaftes oder bewusst zeitverzögertes Handeln nachweisen kannst. Solange der Händler rechtzeitig den Fehler erkannt und umgehend das Ersatzteil bestellt hat, hast Du keine Chance auf irgendwelche Entgeltung. Für den Händler liegt hier "höhere Gewalt" vor, sprich Nichtlieferung eines Ersatzteiles des Vorvorlieferanten. Lediglich Nissan D oder UK - jenachdem wer der eigentliche Besteller ist - könnte hier den direkten Hersteller/Vorlieferanten in Regress nehmen. Aber auch nur dann, wenn der Vorlieferant tatsächlich in Lieferverzug ist. D.h., der Besteller muss dem Vorlieferanten eine angemessene Nachlieferfrist zugestehen. Erst wenn diese überschritten ist, kann man den Vorlieferanten in rechtlich verbindlichen Lieferverzug setzen, mit allen sich daraus entstehenden Konsequenzen.
Es liegt an Dir, mit dem Händler über Kulanz zu sprechen, wie z.B. Dein eigener Vorschlag einer Kostenreduktion bei der nächsten Inspektion.
Was den Leihwagen betrifft, so ist es rechtens, daß Du einen Leihwagen bekommst, der eine Klasse unter Deinem eigenen Fahrzeug liegt. Somit wäre das ein Juke o.Ä.
Bei Deinem Leihwagen handelt es sich sogar um die gleiche Klasse, lediglich Unterschied in der Ausstattung. Hier hast Du keinerlei höherwertige Ansprüche zu stellen. Selbst wenn Du Automatik hast, so könnte man Dir als Leihwagen einen Schaltwagen überlassen. Es sei denn, Du hättest in Deinem Führerschein den speziellen Vermerk "nur Automatik".
 
Ersatzfahrzeug

Ich habe einen Acenta als Ersatz bekommen. Da ich aber einen Tekna gekauft habe und jetzt Wochenlang einen "Minderwertigen" fahre, steht mir da in irgendeiner Weise ein Schadenersatz zu? Mich würde die rechtliche Seite interessieren.

Ich denke, es ist schon ein Entgegenkommen, wenn der Händler Dir einen Rabatt etc. geben würde. Das minderwertige Ersatzfahrzeug, was ich leider auch täglich fahren muß, tut doch wohl so eben seinen Dienst, oder?
Hätte ja auch ein Micra ö.Ä. sein können. Vielleicht bist Du ja mal froh ein Fahrzeug zu bekommen, wenn Dir gar keins zusteht. Machen die Händler ganz gerne bei guten Kunden, um sie zu halten. Ich denke, das Ganze sollte man mal auch partnerschaftlich sehen. Dein Händler hat ja wohl nichts verbockt und ist mit der Situation ganz sicher ebenso unzufrieden wie Du.
Ich würde da mal den Ball flach halten und entspannt abwarten. :cool:
jockisg
 
Es gibt keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen bei N. Nur dann, wenn der Pannendienst greift. Und hier bekommst du den Wagen nicht von deinem Händler, sondern von N direkt. Alles andere steht über mir.
 
@ sandara
Der einzige Fall, den ich mir vorstellen kann, wo dir ein Ersatzfahrzeug zusteht, ist über die Nissanmobilitätsgarantie. Über diese kann dir durchaus auch ein kleineres Fahrzeug zugeteilt werden.
Außerdem gehe ich davon aus, dass die Bedingungen für die Mobilitätsgarantie längst nicht mehr gelten (maximal 3 Werktage), wenn sie denn überhaupt jemals erfüllt wurden (Panne, Weiterfahrt nicht möglich, nicht erst in der Werkstatt festgestellt).
Daher ist der Ersatzwagen eine Kulanzleistung deines :mrgreen: , was auch auf weitere Leistungen seinerseits zutrifft.
 
Windgeräusche

Hallo.

Wollte mal Berichten was ich alles für Fehler an meinen Premier hatte/habe.

Jetzt besitze ich das Fahrzeug 5 Wochen und 4700 Km.

Fehler 1:
Hitzeschutz Blech unten Lose.

Fehler 2:
Connect Schmierte ab ( Bis jetzt nur 1 Mal )

Fehler 3:
Windgeräusche Links / Rechts ( Fehler Lösung immer noch nicht vorhanden )

Fehler 4:
Schraube im Motorraum Lose ( Turborohr am klappern gewesen. )

Fehler 5:
Conti SportContact 5, Sägezahnbildung vorne ( Ab Tempo 110 Unerträglich zu Fahren)

Fehler 6: (Schock für mich)
Hinteres Differenzial, ATW Lagerung Schrott in Kurven Lautes und Starkes Vibrieren im Ganzen Fahrzeug.

Paar Fehler sind okay, kann man mit Leben.
Aber bei einem 36000 € Fahrzeug das die ATW Lagerung kaputt ist und die Windgeräusche, so was darf nicht sein.

MfG

Windgeräusche sind bei meinem Q durch einen winzigen Spalt zwischen Außenspiegel und Holmbefestigung entstanden. Durch Veränderung an der Cromleiste ( Spiegelbefestigung) sind die Gräusche behoben.
 

Off-Topic:
Ich bin am 28.06. (Samstag Nachmittag) liegengeblieben, der Pannendienst brachte meinen zum :mrgreen: und ein Ersatzwagen (voll mit Werbung) bekam ich am Montag vom :mrgreen:
Heute bin ich aus dem Urlaub zurück und wurde von mehreren Nachbarn angesprochen was mit meinem neuen Auto sei.......Ein potentieller Käufer will sich das jetzt doch noch mal überlegen.
Als stolzer QQ Besitzer habe ich natürlich von dem QQ geschwärmt und ernte jetzt reichlich Spott....Negativwerbung für Nissan
 
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