Alle: Reifendruck-Kontrollsystem (TPMS - tyre pressure monitor system)

Hehe, ich find das immer geil wenn ich im TV einen sehe der einen Gebrauchten kaufen will, und ihn bewertet indem er mit dem Fuß gegen den Reifen tritt. Da erkennt man sofort den Fachmann. ;)
 
Reifendruckkontrolle deaktivieren

Hola compañeros,
ich komme günstig auf einen Satz feinste OZ-Felgen mit kaum gebrauchten Pirellis drauf, die haben aber keine Sensoren an den Ventilen.
Da ich mir die 200 EUR für diese ominösen Sensoren gerne sparen würde, sonst wäre das Angebot für die Katz, würde ich gerne das RDKS abschalten. Ich kontrolliere den Luftdruck regelmäßig immer manuell, das ist eine Gewohnneit bei mir, die ich aus dem Motorradfahren habe. Darüber hinaus sind die Angaben von RDKS unpräzise. Mein Flaig Profimesser und die Anlage an der Tanke liefern etwa die gleichen Ergebnisse, das RDKS vom Auto weicht auch um 0,3 bar kalt!
Ohne Senosren geht aber die gelbe Lampe auf den Tacho an und sie bleibt auch an. Das ist ein wenig störend. Der :mrgreen: meint am Telefon lapidar "Beim neuen QQ lässt sich dass System nicht unterdrucken".
Ich glaub ihnen aber nicht ganz, Elektronik lässt sich ja konfigurieren.
Hat jemand hier erfolgreich das RDKS abschalten können?
Danke danke
j11 dci visia 4/14
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Selbst wenn Du das beim QQ zunächst unterdrücken solltest, dann wirst Du spätestens den TÜV nicht unterdrücken können! Auf die Diskussion bin ich gespannt. Das RDKS ist als sicherheitsrelevante Komponente (dank unseren EU-Politikern und den Lobbyisten) vom Gesetzgeber gefordert:exc:
 
(RDKS..) Ist Bestandteil der Betriebserlaubnis. Sicherlich fährt das Auto auch ohne die Sensoren aber somit halt ohne Zulassung für die Straße und ohne Versicherungsschutz.

Diese Information ist leider schlichtweg falsch. Ich finde, man sollte sich ein bisschen informieren, bevor man in die Öffentlichkeit solche krasse Unwahrheiten verbreitet.

Was passiert, wenn trotz Ausrüstungspflicht die Sensoren fehlen?

Quelle: auto motor und sport 17/2014:

Die Kontrollleuchte signalisiert die Störung mit einer "permanenten Fehlermeldung". Bei der Hauptuntersuchung wird die fehlende RDKS-Funktion als "geringer Mangel nach §29 StVZO" eingestuft. Solche minderschweren Mängel sind durch den Fahrzeughalter "unverzüglich instand zu setzen". Weitere Konsequenzen sind nicht vorgesehen

Quelle: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. Hansastraße 19 80686 München
Eine Außerfunktionssetzung des RDKS durch Weglassen der Reifendrucksensoren lässt die ABE des Fahrzeuges nicht automatisch erlöschen, und wird im Rahmen der HU als „geringer Mangel“ beanstandet
 
Da Du ja offenbar weißt, dass das Fehlen der RDKS-Sensoren einen geringen Mangel darstellt, den der TÜV feststellt, so bleibt dann immer noch die Frage offen, wie es aussieht wenn Du bewußt zudem einen Eingriff am Fahrzeug vornehmen möchtest, der das System gänzlich stilllegt. Das mögen die Juristen und Versicherungsexperten gerne einmal klären. Ich nehme an, dass immotimm das auch so verstanden hat und würde das nicht gleich pauschal als Verbreitung krasser Unwahrheiten darstellen.
 
Auch mit einem "geringen Mangel" gibt es heutzutage keine Plakette mehr. Also Wiedervorführung mit behobenem Mangel, mit erneuten Gebühren... ob es das Wert ist.... :dknow:
 
@udo kann für meine Gegend um KA so nicht bestätigen, man muss halt immer freundlich bleiben und versprechen die Kleinigkeit zu beheben [emoji56]
 
Du kannst ja vor dem Vorführen die orginalen wider montieren mit RDKS,

Das problem ist eher das du jetzt ohne RDKS immer einer warner drin hast, weill das soll anscheinend im neuen Auto nicht mehr so einfach oder gar nicht mehr unterdrückt werden können.

Wirst du es trotzdem machen bei einem inofiziellen wird vermutlich auch deine Nissangarantie flöten gehen.

Alternativ könnte man die Birne rausschreiben :cheesy:, würde der TUV aber merken. Also vor dem vorführen wider rein.

Ich übernehme aber keine Garantie für nichts.
 
Du kannst ja vor dem Vorführen die orginalen wider montieren mit RDKS,

Das problem ist eher das du jetzt ohne RDKS immer einer warner drin hast, weill das soll anscheinend im neuen Auto nicht mehr so einfach oder gar nicht mehr unterdrückt werden können.

Wirst du es trotzdem machen bei einem inofiziellen wird vermutlich auch deine Nissangarantie flöten gehen.

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Robs, du hast ja die Sache auf den Punkt gebracht
komme gerade vom :mrgreen: wo ich mitm Meister auf Schichtende ein bisschen geplaudert habe. Technisch liese sich das System durch Umparametrierung des Steuergeräts mit wenig Aufwand ändern. Dasselbe System wird eben auch auf Autos eingebaut die in Länder verkauft werden wo die :ismir: EU-Verordung nicht greift. Für den Eingriff braucht man aber einen Freigabecode von Nissan, der für diesen Zweck keineswegs zur Verfügung gestellt wird. Dasselbe gelte für typisierende Merkmale wie zB der Startstopp-System.
Interessant fand ich, so der Meister, dass das RDKS System vergleichsweise häufig Thema von Beanstandungen und Reklamationen wegen Fehlfunktionen sei.
Zur Info halt.
Im Endeffekt ist ein gelbes LEDchen auf den Instrumenten doch nicht soooo störend. Und selbstverständlich wird der Mangel meinerseits umgehend gehöben. Aber hallo, so wie es sich gehört, gell ..:cool:
 
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