Hallo, wegen der Auflastung der AHK bin ich selber auch auf allen Linien voll gescheitert .
Direkt ändern der AL ging bei TÜV und Dekra ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers so überhaupt nichts , je nach Teil / Hersteller und FHZ Hersteller war dies dann auch nicht möglich .
Nissan gab hier übrigens kein grünes Licht dazu .
Beim TÜV selber konnte ich noch soviel erfragen das wenn man dies machen könnte dann nur durch ein Vollgutachten und dann auch nur für das genannte FHZ und die AHK , jedoch der Q-Wert entsprechend an der AHK mind. 20-25% höher sein müsste als momentan zugelassen und zudem dann auch nur bis 8% Steigung möglich , Kostenpunkt dafür wären sicherlich so um die 5-6H gewesen nach dessen Auskunft :red::shok:.
War mir dann für entsprechend 200kg mehr dann doch zu viel , da mehr Technisch so nicht möglich sind ohne entsprechende Nachrüstungen von Teilen .
Sprich bei mir : 2.0 mit AT/CVT Getriebe und 4x4 Serie bis 1200kg und nach TÜV dann ev. bis 1400kg , gewünscht hätte ich mir etwa 1800kg , somit kommt beim nächsten FHZ-Kauf dieses Thema mehr in Betracht .
P.S.: Hatte jetzt Technisch bisher keine Probleme mit der Zuglast und meinem 2t Anhänger geladen , allerdings nur Kurzstrecke von max. 10km . "" Jedoch nicht zur Nachahmung gedacht "".