@iceage10

Hast du genauere Informationen was da für ein E-Satz bei liegt?
Hätte gern den von Jaeger wegen Dauerplus und Ladeleitung, da die das optional anbieten.

Gruß und Danke

Andy
 
Hallo ich habe mir eine bei S&E (Cago) in Dortmund gekauft!
1700kg star mit 13 poligem E-Satz Preis 177,-- Euro
Eingebaut haben wir Sie selbst! (ganz einfach passte alles perfekt, Anleitung war top)
Die AHK braucht bis 1400kg nicht eingetragen zu werden, nur wenn man 1700kg haben möchte muß man zum Tüv.
 
Hallo

Der E-Satz ist 13 polig und von der Firma Jaeger.

Bilder mach ich später rein.Warte noch auf wärmere Temperaturen um den Einbau vor zu nehmen.
 
Anhängerkupplung unterschiede QQ und +2

So heute hat ich ein Bekannter darauf angesprochen ob es eine Unterschied zwischen der Anhängerkupplung für den normalen QQ und der Anhängerkupplung für den +2 gibt. Für den Original QQ also nicht für das FL. :shok:

Ich habe keine Ahnung, da ich keine Anhängerkupplung habe.

Weis von euch einer Bescheid:quest:
 
Ich denke mal da wird es keine Unterschiede geben außer fest oder abnehmbar, wobei letztere AHK ja eigentlich bei Nichtgebrauch abgenommen werden müßte. Deshalb habe ich mich auch für die Festversion entschieden.

Eine endgültige Aussage wird aber der :mrgreen: geben können wenn man nachfragt.

Viele Grüße aus der Sächsischen Schweiz sendet :wink_: QQ313:wink_:
 
Hallo QQ313,
was meinst du mit: ``bei Nichtgebrauch abgenommen werden müsste``
Gibt es eine Vorschrift die besagt, ich muss die abnehmen wenn, kein Anhänger dran ist.

KG
 
Generell:

Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss man abnehmen, wenn man sie nicht benutzt. Ansonsten kannst Du auch mit der Polizei Ärger bekommen. Weis aber nicht, wie hoch die Strafe ausfällt.

jeder bürger hat eine schadensminderungspflicht. und diese greift auch bei der anhängerkupplung. (im Fall eines Unfalls)

Verdeckt die AHZV das amtliche Kennzeichen derart, dass es nicht mehr vollständig zu lesen ist, ist die Kupplung abzubauen bei Fahrten ohne Hänger abzubauen.
Grundlage ist § 60(1) STVZO: ...Kennzeichen dürfen nicht spiegeln, und sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein...

Das ganze ist eine Frage der zweifelsfreien Identifizierbarkeit. Bei Hängerbetrieb ist das i.d.R. über das amtl. Kz. des Hängers gewährleistet.

Kommentar zu § 60(2) STVZO:
Kennzeichen dürfen unter den in Abs. 5 a genannten Voraussetzungen auch an beweglichen Fz-Teilen angebracht sein. Damit die Lesbarkeit der Beschriftung nicht beeinträchtigt wird, dürfen
Schrauben, Muttern oder Nieten nicht durch Schriftzeichen, Buchstaben oder Ziffern geführt werden.#

Ich meine also, dass sich ein Gebot zum Abnehmen der AHZV beim Fahren ohne Hänger aus dieser Vorschrift ergibt.

Ansonsten: Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss im Betrieb ohne Anhänger nur dann abgenommen werden, wenn dies als Auflage im Fahrzeugschein eingetragen ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Kupplungskopf das amtliche Kennzeichen verdeckt.

Ob eine Auflage mit entsprechendem Eintrag in die Fahrzeugpapiere zu erfolgen hat, ergibt sich aus der Betriebserlaubnis oder Teilegenehmigung.

Dies habe ich aus einem Anderen Forum wenn meine AHK Abnehmbar wäre würde ich se immer abmachen find es einfach schöner!
 
@ email4kill

Also beim QQ verdeckt die AHK auf gar keinen Fall das Kennzeichen und in meinem Fahrzeugschein steht auch nichts.

KG
 
@Qashqai +2 4x2

Hatte mal als Beifahrer ein Erlebnis mit der Rennleitung, als sie bei einer Kontrolle nichts zu beanstanden fanden meinten die eifrigen Mitarbeiter das die AHK als abnehmbares Bauteil auch nur beim Anhängerbetrieb dran sein dürfte und wir mussten die AHK an Ort und Stelle abbauen. Wie genau das auszulegen ist oder ob es im Ermessensspielraum der jeweiligen Leute vor Ort liegt kann ich allerdings nicht beurteilen. Kam übrigens damals (2007) 40 Oironen Verwarngeld.

Viele Grüße aus der Sächsischen Schweiz sendet :wink_:QQ313:wink_:
 
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