.... Abnehmbare Ahk müssen bei nicht gebrauch entfernt werden!!!! Laut Rennleitung
Auch wenn es mir für dich Leid tut, kann ich es immer noch nicht so richtig glauben.
Was ist, wenn man den Schlüssel der AHK verliert. Dann wird die AHK zur festen AHK?! Weil ich ja dann keine Möglichkeit mehr habe, sie abzunehmen!!
Was ist bei einer kurzen Fahrt um den Hänger abzuholen?!
Es kann nicht erwartet werden, dass man bei Wind unter Wetter unter den Wagen kriecht anstatt seine AHK in der sauberen Garage anzubringen und zu demontieren.
Man liest eigentlich nur, dass es verboten ist, wenn das Nummernschild verdeckt wird durch die AHK. Das ist nachvollziehbar!
In deinem Fall wäre der Schaden gleich groß gewesen, wenn du eine starre gehabt hättest - so what?
Kommt demnächst eine Versicherung auf die Idee bei einer starren AHK zu sagen, man hätte ja eine abnhembare montieren können und die wäre zum Unfallzeitpunkt demontiert gewesen (man zog ja keinen Hänger).
Geht's noch?!?!
Hast du gegen das "Urteil" der Versicherung prozessiert oder es auf Grund derer Begründung akzeptiert?
Auf welche (vertraglichen oder rechtlichen) Basis hat die Versicherung ihre Teil-Zahlungsverweigerung gestellt? Die müssen das doch fundiert begründen und nicht nur einfach nicht zahlen, weil denen ein schöner Begründungstext einfällt.
Ich bin mit meinem letzten PKW mehrere Jahre mit der angesteckten, abnehmbaren AHK gefahren - deswegen interessiert es mich schon sehr.
Zumal ich eventuell vor habe, mir eine an den QQ zu bauen und weiß, dass ich die da vermutlich auch wieder (zumindest) wochenlang spazieren fahre...
Gruß,
Martin