Hallo hammuqq,
in deinem Beitrag steht nicht viel, außer dem Link. Dort kann ich nicht mehr als im Zitat von email4kill lesen.

KG
 
Stimmt, wenn du meinem Link folgst, ist der erste Thread bei G****E ist gleich mit dem von email4kill. Aber es gibt ja noch mehr...
 
Hallo ich hatte das Glück das mir einer hinten drauf gefahren ist und ich die abnehmbare Ahk dran hatte. Ich mußte einen Teil meines Schadens und sogar einen Teil des Unfallverursachers übernehmen!
Begründung der Versicherung: Der Schaden wäre nicht so hoch gewesen, wenn ich Die Ahk abgenommen hätte. Abnehmbare Ahk müssen bei nicht gebrauch entfernt werden!!!! Laut Rennleitung
 
.... Abnehmbare Ahk müssen bei nicht gebrauch entfernt werden!!!! Laut Rennleitung
Auch wenn es mir für dich Leid tut, kann ich es immer noch nicht so richtig glauben.

Was ist, wenn man den Schlüssel der AHK verliert. Dann wird die AHK zur festen AHK?! Weil ich ja dann keine Möglichkeit mehr habe, sie abzunehmen!!

Was ist bei einer kurzen Fahrt um den Hänger abzuholen?!
Es kann nicht erwartet werden, dass man bei Wind unter Wetter unter den Wagen kriecht anstatt seine AHK in der sauberen Garage anzubringen und zu demontieren.

Man liest eigentlich nur, dass es verboten ist, wenn das Nummernschild verdeckt wird durch die AHK. Das ist nachvollziehbar!

In deinem Fall wäre der Schaden gleich groß gewesen, wenn du eine starre gehabt hättest - so what?
Kommt demnächst eine Versicherung auf die Idee bei einer starren AHK zu sagen, man hätte ja eine abnhembare montieren können und die wäre zum Unfallzeitpunkt demontiert gewesen (man zog ja keinen Hänger).
Geht's noch?!?!

Hast du gegen das "Urteil" der Versicherung prozessiert oder es auf Grund derer Begründung akzeptiert?
Auf welche (vertraglichen oder rechtlichen) Basis hat die Versicherung ihre Teil-Zahlungsverweigerung gestellt? Die müssen das doch fundiert begründen und nicht nur einfach nicht zahlen, weil denen ein schöner Begründungstext einfällt.

Ich bin mit meinem letzten PKW mehrere Jahre mit der angesteckten, abnehmbaren AHK gefahren - deswegen interessiert es mich schon sehr.
Zumal ich eventuell vor habe, mir eine an den QQ zu bauen und weiß, dass ich die da vermutlich auch wieder (zumindest) wochenlang spazieren fahre...;)

Gruß,
Martin
 
Hab zu diesem durchaus interessanten Thema folgendes im Net gefunden (mit Quellennachweis):

"Muss eine abnehmbare Anhängerkupplung bei Leerfahrten abgenommen werden?
"Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muss. Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt."
Autor (ViSdP): Michaela Nolte, Rechtsanwältin Michaela Nolte, 22299 Hamburg"

Dürfte übrigens ein "deutsches" Problem sein - auf ".at" Seiten gibts dazu nichts.
 
Hallo Jungs und Mädels,

sind die Anhängerkupplungen gleich oder nicht:quest:


AHK 7 und 13 polig (starr oder abnehmbar) ist die gleiche bei QQ und QQ+2. Beim +2 kommen zwei Klammern dazu. Sonst identisch.
Gruß andklaus
 
Gleiche Anhängekupplung für QQ + QQ +2

Das ist mal eine Aussage:exc: Danke

Also für beide Autos die gleiche das ist gut gelöst.
 
Denk aber an die Klammern für nen Fünfer;)

Die Bestellnummern sind identisch, hier gibt es aber auch genügend Leute, die auf den freien Markt kaufen. Hierzu hab ich keine Ahnung:sry:.
Gruß andklaus
 
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