xlmario
Plus Mitglied 
Danke für die Beschreibung
Solltest du im Besitz der Aufnahme sein, dann lösche sie nicht, falls du als Zeuge geladen wirst, kannst du sie mit nehmen und dem Gericht bei Bedarf zur Verfügung stellen. Der Richter wird dann entscheiden ob sie als Beweismittel dient.
Darfs sie nur nicht der Allgmeinheit im Rohzustand zeigen, da du ansonsten Probleme wegen dem Recht am eigenen Bild bekommen könntest.
Solltest du im Besitz der Aufnahme sein, dann lösche sie nicht, falls du als Zeuge geladen wirst, kannst du sie mit nehmen und dem Gericht bei Bedarf zur Verfügung stellen. Der Richter wird dann entscheiden ob sie als Beweismittel dient.
Darfs sie nur nicht der Allgmeinheit im Rohzustand zeigen, da du ansonsten Probleme wegen dem Recht am eigenen Bild bekommen könntest.