flymuc
0
Also, ich sehe das so:
Wenn ich den QQ mit PGD bestellt habe, und einen ohne PGD geliefert bekomme, dann gibt es folg. Möglichkeiten.
1. Kaufpreis mindern und Fahrzeug abnehmen.
2. Du kannst Nacherfüllung verlangen durch z.B. Nachbesserung.
-> Beim PGD wahrscheinlich nicht möglich.
3. Lieferung der "mangelfreien Sache" verlangen.
-> Wieder 6 Monate warten? Evtl. kann man das "mangelhafte" Fahrzeug bis zur Lieferung des neuen Fahrzeuges nutzen? (Kulanz vom Händler?)
4. Vom KV zurücktreten wird wohl schwierig:
Verkehr: Neuwagenkäufer müssen mit Bagatellmangel leben - Recht - FOCUS Online
Wenn ich den QQ mit PGD bestellt habe, und einen ohne PGD geliefert bekomme, dann gibt es folg. Möglichkeiten.
1. Kaufpreis mindern und Fahrzeug abnehmen.
2. Du kannst Nacherfüllung verlangen durch z.B. Nachbesserung.
-> Beim PGD wahrscheinlich nicht möglich.
3. Lieferung der "mangelfreien Sache" verlangen.
-> Wieder 6 Monate warten? Evtl. kann man das "mangelhafte" Fahrzeug bis zur Lieferung des neuen Fahrzeuges nutzen? (Kulanz vom Händler?)
4. Vom KV zurücktreten wird wohl schwierig:
Verkehr: Neuwagenkäufer müssen mit Bagatellmangel leben - Recht - FOCUS Online