StVO - § 21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
1.Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung,
2.Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
3.Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen, (...)
Es gibt also schon per Gesetz Ausnahmen von der Anschnallpflicht (mit Gruß an alle Besserwisser :cheesy

.
Für die o.g. Zwecke würde mir auch ein mehrmaliges Warnsignal, das dann aber auch wieder aufhört, vollkommen reichen. In anderen Fahrzeugen geht das auch, 5 x Piepsen und dann ist Ruhe.
Schön wäre, wenn man das Warnsignal an seine individuellen Bedürfnisse anpassen könnte ohne es komplett abschalten zu müssen (Stecker raus usw).
P.S.: Ich schnalle mich immer an.