QQRuegen
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Hallo Spandauer, bisher Spaß-jetzt Ernst. Bisher haben wir nur vom Abschalten eines Signales gesprochen, jetzt wird daraus ein handfester Verstoß gegen geltende Gesetze und Verordnungen. Denn Ihr glaubt doch nicht allen Ernstes selbst daran, dass jemand, der den Aufwand betreibt sich ein passendes Gurtschloss zu besorgen (nicht jedes passt überall) diesen "Trick" nur auf privaten Geländen anwendet, wo die StVO keine Anwendung findet?