@ petersen
mit deinem letzten Betrag hast du meine Vermutung bestätigt, das du derzeit auf Keinen gut zu sprechen bist, wenn es um deinen gestohlenden QQ geht, was ich aufgrund meiner Erfahrungen mit Geschädigten zu diversen Straftaten nachvollziehen kann.
Zur Arbeitsweise der Berliner Polizei kann ich dir leider nichts genaues Sagen, jedoch solltest du das Recht der Beschwerde (welches jedem zusteht) nutzen, sofern du dich nicht richtig behandelt gefühlt hast.
Das Land in welchem ich lebe, heißt seit der Wiedervereinigung Bundesrepublik Deutschland (wird meist als BRD abgekürzt oder auch Germany genannt)

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Zu deiner Frage, wegen dem Schadensausgleich:
Wenn du dir die errechnete Summe durch die Versicherung auszahlen läßt, werden die 19% MWST vorher abgezogen.
Kaufst du dir jedoch einen Neuwagen geschieht dies nicht, wobei ich die Zahlungsmodalitäten deiner Versicherung nicht kenne.
PS: eine kleine Bitte habe ich dennoch, denn auch mich interessiert der Inhalt vom zugeschickten Fragebogen. Da ich es mir ehrlich nicht erklären kann wieso dies so geschah, da man ja die darin enthaltenen Fragen doch gleich bei der Anzeigenaufnahme hätte mit abarbeiten können.