Finde ich auch und ohne die Schilderungen von steff3007 anzuzweifeln, haben wir nur die hier geschilderten Aussagen. Was ist das bitte für eine Werkstatt (Vertragswerkstatt ?), die soetwas äußert?Dann ist das sehr merkwürdig. Aber ich stimme Dickschnautze voll und ganz zu.
Wie erfolgte die Reklamation, beim Händler und bei der Kundenbetreuung? Dann laufen hier evtl. zwei Vorgänge parallel. Fakt ist, der Händler ist der vorrangige Ansprechpartner und er hat sich gefälligst der Sache anzunehmen, heißt, er ist der Vertreter zu Nissan.Die Werkstatt sagt ja man kann da nichts einstellen.
Das hattest Du bereits schon geschrieben aber wie ist das mit der Fragestellung aus meinem Beitrag oben. Um sich ein umfassendes Bild machen zu können, solltest Du schon etwas ausführlicher berichten.Mahlzeit, der Händler sagt die Heckklappe kann man gar nicht einstellen, da sind keine Langlöcher drin.
Nissan sagt, die Heckklappe kann man einstellen, aber nicht auf Garantie, das kostet was.
Sowas bekommt man zuhören.
Dann verweise doch auf den Händler, er hat das Auto im System und soll die Angelegenheit mit Nissan regeln. Wenn er sich weiter quer stellt, wende Dich dann an Nissan und teile mit, daß Dein Händler nicht in der Lage ist, Deine Ansprüche zu vertreten.Nissan nervt nur mit Garantiezertifikat und Kostenvoranschlag.