Ich glaube dass eine Wandlungsklage in diesem Fall voll in die Hose gehen würde, da laut meinen rechtlichen Infos der Hersteller zwei Chancen hat einen Mangel zu beheben.
Erst wenn nach diesen zwei Reparaturen der Mangel noch besteht, hat man Anrecht auf Wandlung.
Ob die bei der Reparatur die Türen ausgetauscht werden oder nur notdürftig bearbeitet werden ist ein anderes Thema.
Erst wenn nach diesen zwei Reparaturen der Mangel noch besteht, hat man Anrecht auf Wandlung.
Ob die bei der Reparatur die Türen ausgetauscht werden oder nur notdürftig bearbeitet werden ist ein anderes Thema.