Hier geht es nicht um Zitate sondern um das Recht an Wort und Bild von Technischen Unterlagen.
Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 26.05.2015 entschieden, dass Bedienungsanleitungen urheberrechtlich geschützt sind, wenn sie das Alltägliche, was von einer Bedienungsanleitung erwartet werden darf, überragen. Anhaltspunkte hierfür sind Länge, besondere Gliederung, originäre Gedankengestaltung und -führung sowie Hervorhebung wichtiger Aspekte als Hinweise.
Nissan erteilt keine Rechte an Anleitungen der Marke.
Wir sind auch nicht verpflichtet auf Rechtliche Belange zu prüfen.
Diese Beiträge werden ohne Rechtsprüfung und auf Anweisung durch den Forenbetreiber entfernt.