Blitzer von hinten – Wann gelten Blitzer-Fotos als ungültig?
Wenn der Blitzer ausgelöst hat und Blitzer-Kosten anstehen, muss die Geschwindigkeitsüberschreitung nachgewiesen werden
Dies geschieht anhand der verschiedenen Messgeräte und schließlich auch anhand der Fotos bzw. den Videosequenzen.
Dabei reicht es nicht aus, wenn allein das Fahrzeug identifiziert wurde. Denn grundsätzlich haften bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland nicht die Fahrzeughalter, sondern die Fahrzeugführer. :mrgreen:
Daher dienen die Blitzer-Fotos auch als Beweismaterial. Ein Blitzer von hinten, das heißt Blitzer-Fotos, die den Fahrzeugführer nicht erkennen lassen (Heckfoto), sind daher in Frage zu stellen :red: und nicht mehr üblich, da sie den Fahrzeugführer nicht eindeutig identifizieren.
Dieser Umstand begünstigt insbesondere die Motorradfahrer.
Da das Kennzeichen eines Motorrads hinten am Fahrzeug angebracht ist, können Motorradfahrer im Falle eines Blitzers nicht eindeutig identifiziert werden.
Einen speziellen „Motorrad-Blitzer“ gibt es derzeit noch nicht. Erst, wenn der Motorradfahrer auf frischer Tat ertappt und angehalten wird, kann er zur Verantwortung gezogen werden.
Also ohne von der Trachtentruppe angehalten zu werden ....oder.... ohne zeitgleiches Frontfoto die Advocard zücken....mir bestens Bekannt :sry: