Auf den ersten Blick, würde ich auch sagen, dass die Leuchten zulässig sind.
Zu Kontrollen:
Strenggenommen sagt die Zulassung nur aus, dass das Teil geprüft wurde. Da die Prüfumstände nicht klar sind (z.B. nur an einem Fiat geprüft und zulässig), könnte es sein, dass in der Prüfurkunde Einschränkungen beinhaltet. Hier ist afaik der Hersteller/Importeur in der Pflicht, den Kunden darauf hinzuweisen, wenn das Teil nicht universell eingesetzt werden darf, oder Vorschriften zur Einbaulage existieren (z.B. bei Kennzeichenleuchten keine direkte Abstrahlung nach hinten).
Schlimmstenfalls könnten Prüfzeichen gefälscht, oder die Zulassung widerrufen worden sein. Daher ist der Eigenimport aus fernen Ländern und windigen Buchten ein gewisses Risiko, da der Verkaufende nicht wirklich greifbar wäre und der Importeur dann der Kunde selbst ist, der dafür haftbar sein könnte (Inverkehrbringer). Hier kann es empfehlenswert sein, die Zulassungsunterlagen als Kopie einzufordern.