QASHQAI J11: Kennzeichenbeleuchtung

Darum geht es hier doch eigentlich.
Nein, es geht "eigentlich" um die Kennzeichenbeleuchtung hier im Thread seit dem ersten Beitrag. Den "Nebeneffekt" hast du eben erwähnt, vorher ging es dir um die Möglichkeit der Beeinflussung von Geschwindigkeitsmessanlagen. :mrgreen:

P.S.: Bitte nenne mich Wachbär, nicht Waschbär.
 
Kommt drauf an...

"E8" in einem Kreis besagt nur, dass das Teil in Tschechien geprüft wurde, mehr nicht, siehe Wikipedia: ECE-Prüfzeichen

Zusätzlich müssten da noch weitere Buchstaben und Ziffern sein, gemäss ECE-Regelung R4. Das erkennbare L-00 sieht schonmal gut aus (Kennzeichenbeleuchtung), die vierstellige Zahl untendran ist die Nummer der Zulassung.
 
Moin ,

also ich lese daraus:

L-00
E8
1319

Oder ?

ImageUploadedByTapatalk1441350883.782498.jpg


Nachtrag.

Ich habe mit der DEKRA in Stuttgart gesprochen und der Herr von der Lichttechnik ( sehr netter Herr ) hat mir bestätigt das wenn das L ( Kennzeichenbeleuchtung ) drauf ist und darunter noch das E , denn ist alles im Lot.

Er sagte aber auch das unsere Freunde von Werder denn erst recht nach einem Grund am Fahrzeug suchen bei einer Kontrolle.


Also immer kühlen Kopf bewahren.
 
Auf den ersten Blick, würde ich auch sagen, dass die Leuchten zulässig sind.

Zu Kontrollen:
Strenggenommen sagt die Zulassung nur aus, dass das Teil geprüft wurde. Da die Prüfumstände nicht klar sind (z.B. nur an einem Fiat geprüft und zulässig), könnte es sein, dass in der Prüfurkunde Einschränkungen beinhaltet. Hier ist afaik der Hersteller/Importeur in der Pflicht, den Kunden darauf hinzuweisen, wenn das Teil nicht universell eingesetzt werden darf, oder Vorschriften zur Einbaulage existieren (z.B. bei Kennzeichenleuchten keine direkte Abstrahlung nach hinten).

Schlimmstenfalls könnten Prüfzeichen gefälscht, oder die Zulassung widerrufen worden sein. Daher ist der Eigenimport aus fernen Ländern und windigen Buchten ein gewisses Risiko, da der Verkaufende nicht wirklich greifbar wäre und der Importeur dann der Kunde selbst ist, der dafür haftbar sein könnte (Inverkehrbringer). Hier kann es empfehlenswert sein, die Zulassungsunterlagen als Kopie einzufordern.
 
Wiegesagt, sieht erstmal alles sauber aus.

Off-Topic:
Leider gibt es auch immer wieder Kunden, die vermeintlich Geld sparen wollen, und sich des Risikos nicht bewusst sind. Bei Heise gab es heute einen Artikel zu einem ähnlichen Thema mit China-Anbietern auf einer Verkaufsplatform, die die hiesigen Gesetze nicht einhalten.
 
Oben