QASHQAI J11: Kennzeichenbeleuchtung

Wirklich? Ich dachte immer, das Bilder von hinten verboten sind, weil der Fahrer drauf nicht erkennbar ist.
 
Dann denk mal über folgendes nach:
Wo haben Motorräder ihr Kennzeichen?
Wo ist am deutschen PKW Scheibentönung erlaubt und wo verboten?
 
Blitzer von hinten – Wann gelten Blitzer-Fotos als ungültig?

Wenn der Blitzer ausgelöst hat und Blitzer-Kosten anstehen, muss die Geschwindigkeitsüberschreitung nachgewiesen werden
Dies geschieht anhand der verschiedenen Messgeräte und schließlich auch anhand der Fotos bzw. den Videosequenzen.
Dabei reicht es nicht aus, wenn allein das Fahrzeug identifiziert wurde. Denn grundsätzlich haften bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland nicht die Fahrzeughalter, sondern die Fahrzeugführer. :mrgreen:

Daher dienen die Blitzer-Fotos auch als Beweismaterial. Ein Blitzer von hinten, das heißt Blitzer-Fotos, die den Fahrzeugführer nicht erkennen lassen (Heckfoto), sind daher in Frage zu stellen :red: und nicht mehr üblich, da sie den Fahrzeugführer nicht eindeutig identifizieren.

Dieser Umstand begünstigt insbesondere die Motorradfahrer.

Da das Kennzeichen eines Motorrads hinten am Fahrzeug angebracht ist, können Motorradfahrer im Falle eines Blitzers nicht eindeutig identifiziert werden.
Einen speziellen „Motorrad-Blitzer“ gibt es derzeit noch nicht. Erst, wenn der Motorradfahrer auf frischer Tat ertappt und angehalten wird, kann er zur Verantwortung gezogen werden.


Also ohne von der Trachtentruppe angehalten zu werden ....oder.... ohne zeitgleiches Frontfoto die Advocard zücken....mir bestens Bekannt :sry:
 
Deswegen blitzen die neuen Säulen auch nach dem Foto von vorne, noch einmal von hinten.
 
So sieht es aus!
Aber ob jetzt an der Kennzeichenbeleuchtung deswegen nicht verändert werden darf, das war meine Überlegung.
 
Aber ob jetzt an der Kennzeichenbeleuchtung deswegen nicht verändert werden darf, das war meine Überlegung.
Nein.

Letztlich ist es einfach (wie in vielen Foren erläutert) eine Frage der Zulassung der äusseren Beleuchtung am Fahrzeug. Alle nach Aussen wirkenden Leuchten brauchen aus rechtlichen Gründen eine Zulassung, in der Helligkeit und Lichtfarbe geregelt ist (siehe ECE-Regelungen). Ob durch eine unzulässige Kennzeichenbeleuchtung eine "Gefährdung" ausgehen könnte, ist mindestens umstritten, aber je nach genutzter Farbe/Helligkeit durchaus im möglichen Rahmen. Schliesslich sollen die wichtigen nach hinten gerichteten anderen Beleuchtungseinrichtungen ja nicht übersehen werde. Ansonsten sind weisse Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen nur in Fahrtrichtung zulässig und die Kennzeichenbeleuchtung die einzige Ausnahme.

Für mich stellt sich die Frage der Veränderung allerdings nicht, ich möchte die Sichtbarkeit des Kennzeichens garnicht zusätzlich zu erhöhen, mir reicht es, wenn es im Halbdunkel bleibt. :mrgreen:
 
Die Behörden besitzen ja auch entsprechende Bildbearbeitungssoftware um über- oder unterbelichtete Kennzeichen lesbar zu machen ;)
 
Zur Info:
Die ECE Regelung R4 ist massgeblich für Kennzeichenbeleuchtungen. Dort ist geregelt, dass das Licht nicht direkt nach hinten abgestrahlt werden darf. Weiterhin sind Homogenität, Farbe und Mindesthelligkeit geregelt.
 
@ Waschbär

Mir wäre eine ganz dunkle Kennzeichenbeleuchtung lieber, oder egal.
Die, die eine Rückfahrkamera haben, kommt das hellere Licht aber nicht nur zum erhellen des Kennzeichen zu gute. Darum geht es hier doch eigentlich.
 

Off-Topic:
Also ohne von der Trachtentruppe angehalten zu werden ....oder.... ohne zeitgleiches Frontfoto die Advocard zücken....mir bestens Bekannt :sry:

Ist nicht ganz so. In D gilt zwar keine Halterhaftung, aber da neben den Motorrädern auch manche Pkw meinen, nur mit einem Kennzeichen zu fahren (gerade abgefallen!), macht ein Foto von hinten durchaus Sinn. Und diese Technik wird verstärkt eingesetzt. Mein Kollege wurde auf seinem Bike von vorn geblitzt und bekam dennoch Post, weil sich die beiden Herren im Blitzerfahrzeug sein Kennzeichen aufgeschrieben haben. Er hätte sich mit Anwalthilfe verweigern können, aber da es nicht das erste mal war, hätte er ein Fahrtenbuch führen müssen. Wer will das schon.
Fotos von hinten machen also Sinn. Sollten also durch zu starke Kennzeichenbeleuchtung Verfälschungen möglich sein, wäre das sicher ein Verstoß gegen die StVZO.
 
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