Totaler Kupplungsschaden beim 3-jährigen Auto, KM-Stand 42785
Ich bin also mit meinem Kupplungsschaden in bester Gesellschaft. Die Reparatur ist von der Fachwerkstatt durchgeführt worden. Die Rechnng lautete über 2.492 Euro.
Ich habe dann folgenden Brief an
NISSAN CENTER EUROPE GMBH
Renault Nissan Str. 6-10
50321 Brühl
abgesandt. Ich hoffe auf Antwort.
Frühzeitige Reparatur, Fahrz.Ident.Nr.: SJNFBAJ1OU2228892, Qashqai
Sehr geehrte Damen und Herren,
im März 2011 habe ich einen Nissan Qashqai erworben (Erstzulassung 25.03.2011) und bis zum 02.05.2014 habe ich den Wagen mit großem Vergnügen gefahren. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich keinerlei Beanstandungen und war sehr zufrieden.
Das änderte sich leider am 02.05.2014 bei einer Km-Leistung von 42785 schlagartig, als ich die Werkstatt wegen einer Veränderung beim Gas geben aufsuchte und diese feststellte, dass die Kupplung nicht in Ordnung sei. Ich habe an diesem Tag noch eine kurze Fahrt (ca. 20 Km) unternehmen müssen und wollte am Montag, 05.05.2014, den Wagen zur Reparatur in die Werkstatt bringen. Die Rückfahrt endete aber dann bereits 200 m vor Erreichen meines Wohnhauses, das Kupplungspedal ließ sich nicht mehr bedienen, das Auto war nicht mehr fahrbereit und musste auf den 2 Meter entfernten Parkplatz geschoben werden.
Am nächsten Tag wurde der Wagen vom ADAC-Abschleppdienst zur Werkstatt, Fa. D*** in Kassel, transportiert. Am 05.05.2014 stellte die Werkstatt fest, dass die Kupplung durch einen Totalschaden ausgefallen war.
Ich kann nicht nachvollziehen, dass bei dem geringen Km-Stand von 42785 und dem Alter des Wagens von gerade einmal 37 Monaten bereits ein solcher fundamentaler Schaden eintreten konnte. Ich fahre seit 1966 PKW unterschiedlicher Marken und habe bisher einen solchen großen Schaden zu einem so frühen Zeitpunkt noch nicht erlebt. Auch bin ich davon überzeugt, dass der Schaden nicht durch meine Fahrweise verursacht worden ist. Ich habe in der Fahrschule den richtigen Umgang beim Kuppeln intensiv gelernt und bisher immer beachtet.
Der frühzeitige Verschleiß kann m.E. nur beim Material bzw. bei einem fehlerhaften Einbau der Kupplung liegen.
In Anbetracht der geringfügigen Überschreitung der Garantiezeit wäre ich sehr dankbar, wenn Sie die Rechnungskosten oder einen wesentlichen Teil, ggf. aus Kulanzgründen, übernehmen
würden. Eine Kopie der Rechnung füge ich als Anlage bei.
Mit freundlichen Grüßen
Wowi