Die TFL´s sind ein Dauerbrenner:smile:
:bb:
Das stimmt nicht so ganz, ja in der Slowakei (genau wie in CZ) besteht Lichtpflicht, gegeben durch das Gesetz Nr. 464/2009 Gesetzessammlung, welches im Einklang mit dem Gesetz Nr. 8/2009 über Verwendung von TFL, gemäß der EU-Richtlinie 76/756/EWG über lichttechnische Einrichtungen, verfasst wurde. In Tschechien gilt ab den 01.07.2006 das Gesetz Nr. 411/2005 Gesetzessammlung, welches sich auch auf die die EU-Richtlinie beruft. Von daher ist der nachträgliche Einbau und die Verwendung von TFL (ohne Licht hinten) keines Falls gesetzeswidrig!
Gruß
xlab
:bb:
Die Lichtpflicht im benachbarten Ausland - Tschechien - verlangt vorne und hinten Licht. Da nützt das TFL gar nichts.
Das stimmt nicht so ganz, ja in der Slowakei (genau wie in CZ) besteht Lichtpflicht, gegeben durch das Gesetz Nr. 464/2009 Gesetzessammlung, welches im Einklang mit dem Gesetz Nr. 8/2009 über Verwendung von TFL, gemäß der EU-Richtlinie 76/756/EWG über lichttechnische Einrichtungen, verfasst wurde. In Tschechien gilt ab den 01.07.2006 das Gesetz Nr. 411/2005 Gesetzessammlung, welches sich auch auf die die EU-Richtlinie beruft. Von daher ist der nachträgliche Einbau und die Verwendung von TFL (ohne Licht hinten) keines Falls gesetzeswidrig!
Gruß
xlab
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