Zum Einen verstieß das Schreiben gegen Punkt 6. der Forenregel, der ein Werbeverbot vorschreibt.
Ihr seid auch päpstlicher als der Papst
Zum Anderen wurde in dem Schreiben öffentlich ein Verstoß gegen die StVZO verharmlost bzw. sogar ein Tipp zur Umgehung einer gesetzlichen Bestimmung gegeben, was praktisch einem Aufruf zum Rechtsbruch gleichkommt.
Kann / muss man so stehenlassen
Was ihr per PN austauscht bleibt selbstverständlich euch überlassen, da es nicht öffentlich ist.
hat wer den text gespeichert?
Dann hätte ich den gerne.
Wo kein Kläger, da kein Richter, wäre nett, wenn den mir mal jemand senden könnte, soweit vorhanden.