Alexa
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Hallo Michael,
"Technische Änderungen vorbehalten" ist der dazugehörige Freibrief.
So muss es auch sein, sonst kämen Hersteller vor Klagen um.
Wenn etwa aus produktionstechnischen Gründen eine M6 Schraube besser zu montieren ist als eine Blechschraube, kann der Hersteller ja unmöglich seine Kunden/Händler anschreiben, und um Prüfung der Bestellung bitten...überspitzt formuliert.
Hier betrifft es sichtbare Teile (Türinnenverkleidung) und das ist selbstverständlich ärgerlich und zudem seitens Nissan sehr unglücklich gemacht. Dennoch wird Nissan auf den Passus "Technische Änderungen vorbehalten" bestehen.
"Technische Änderungen vorbehalten" ist der dazugehörige Freibrief.
So muss es auch sein, sonst kämen Hersteller vor Klagen um.
Wenn etwa aus produktionstechnischen Gründen eine M6 Schraube besser zu montieren ist als eine Blechschraube, kann der Hersteller ja unmöglich seine Kunden/Händler anschreiben, und um Prüfung der Bestellung bitten...überspitzt formuliert.
Hier betrifft es sichtbare Teile (Türinnenverkleidung) und das ist selbstverständlich ärgerlich und zudem seitens Nissan sehr unglücklich gemacht. Dennoch wird Nissan auf den Passus "Technische Änderungen vorbehalten" bestehen.