„Der Betrieb des ‚Blitzer-Warners’ ist im Anwendungsbereich der Straßenverkehrsordnung gemäß § 23 Absatz 1b STVO und in weiteren europäischen Ländern nicht erlaubt. Der Blitzer-Warner darf nur für die Routenplanung verwendet werden und muss während der Fahrt ausgeschaltet sein“
Quelle:
Blitzer-Warner im Navigationsgerät - Dank Pieps nicht geblitzt - Auto & Mobil - sueddeutsche.de
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Blitzer-Warner im Navigationsgerät - Dank Pieps nicht geblitzt - Auto & Mobil - sueddeutsche.de