Papiere für die Anhängerkupplung ins Handschuhfach,das ist dann alles was bei einer Kontrolle zu zeigen ist,sollte überhaupt gefragt werden.
Ich habe beim TÜV angerufen und man hat mir gesagt, einen Termin nach Einbau einer Anhängerkupplung ist nicht mehr nötig....


Gruß ich
 
Oder beim Strassenverkehrsamt in die KFZ-Papiere eintragen lassen, dann können die Papiere für die AHK zuhause bleiben.
 
CAROGO würde jetzt sagen ihr redet Unsinn: K L I C K

Lest einfach mal 10 Seiten zurück. Wurdfe alles schon durchgekaut. Also ich führ die Anleitung mit. Eine extra ABE gibt es nicht.
 
Bei manchen Themen hier ist es mittlerweile echt müßig sich 500-1000 Beiträge durch zulesen ,um ne kleine Info zu bekommen , mal abgesehen davon , dass die Suchfunktion auch nicht immer brauchbare Treffer liefert . Vielleicht sollten die Mods noch mehr mit dem Wischer durchgehen , dann kann dieser Beitrag auch direkt wech.:wink:
 
Ich habe meine Kupplung selbst unter gebaut und danach bin ich zum TÜV gefahren.
Die sagten mir, die braucht nicht abgenommen werden, ein mitführen der Einbauanleitung mit den technischen Daten reicht. Eine extra ABE gibt es ja nicht.
 
Hallo zusammen,

Ich hab das hier jetzt mal durchgelesen / tlw überflogen:

Ich hasbe eine abnehmbare AHK von Westfalia (noch) im Keller liegen.
Wenn ich dass alles richtig interpretiere, dann :

- hat die AHK einen Aufkleber mit einer E-Prüfnummer, das bedeutet also, ist für dieses Fahrzeug zugelassen und braucht keine Abnahme?
In der Einbauanleitung von Westfalia ist a´ßer der Anleitung nur ein Formular auf ... italienisch ?!? Es sieht so aus, als muss/soll/kann da die einbauende Werkstatt ihren Stempel drauf machen (ich kann leider nicht wirklich gut italienisch, evtl könnte da mal jemand aushelfen ?)

Da steht nur die Stützlast drin, die Anhängelast bekommemmen unsere Freunde und Helfer aus den Papieren ? (Zulassungsbescheinigung Teil 2)?

Aaalso:

AHK drunter, Einbauanleitung ins HAndschuhfach, losfahren, fertig? Echt so einfach ?

Gruß Alex

EDIT:

Westfalia selber sagt :

WESTFALIA-Automotive GmbH|FAQ

:mrgreen:

EDIT 2:

Verkäufer (Kfzpoi***) sagt auch: eintragungsfrei, E-Prüfzeichen auf der Kupplung reicht aus, maximal zur Sicherheit noch die Einbauanleitung ins Handschuhfach - fertig !
@NoPlayBack: Danke !! :smile:
 

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(Gefährliches Halbwissen EIN)

Wenn ich mich richtig informiert habe, gibt es keine Standard-Anhängelast für eine AHK. Die hängt von der Kombination von AHK und Wagen zusammen. Dafür gibt es einen Wert "D" (in deinem Scan ist das Valore D), und eine lustige Formel, mit der du dann für diese AHK und für deinen Wagen eine Berechnung machen kannst. Die Obergrenze ist auch noch im Schein, 2 Werte für gebremste und ungebrremste Hänger.

(Gefährliches Halbwissen AUS)

Falls jemand mehr Ahnung hat, bitte kommentieren. Das ist nur mein Verständnis der Dinge....:cheesy:
 
Bei meiner abnehmbaren AHK habe ich ein ganz anderes Problem:

Laut Anleitung soll die "Fangleine" an der Seite in eine Öffnung eingehangen werden. Tja, an der AHK-Halterung gibts aber keine solche Öffnung. Was nun?
Habe die Anleitung und die Dokumentation mit den technischen Daten ausgehändigt bekommen. AHK war schon montiert, weil ich den Wagen so bestellt hatte. Die Anleitung passt auch zur AHK, also eine falsche habe ich nicht bekommen.
Was macht man nun mit dieser "Fangleine"? Um die AHK hängen darf man sie offenbar nicht.
 
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