QASHQAI J11: Elektronische Parkbremse (e-PKB) J11

Vollkommen falsches und veraltetes Zitat:exc:

Der aktuelle Wortlaut im § 14 (2) ist:
"Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern."

Und das bezieht sich nur auf die unbefugte Benutzung des Fahrzeugs durch Andere, also das Verschließen des Fahrzeugs, nicht aber auf die Sicherung des Fahrzeugs im Ruhezustand gegen Wegrollen, also für die Zeit, in der es nicht durch Jemanden geführt wird.

Es gibt explizit in der StVO keine Aussage, dass das Fahrzeug gegen Wegrollen gesichert werden muss. Wenn keine Unfallgefahr oder das Risiko einer Verkehrsstörung bestehen, muss der Fahrzeugführende dies auch nicht tun. Lediglich im Falle des Eintritts eines Unfalls oder einer Verkehrsstörung, die ursächlich auf der Nicht-Sicherung des Fahrzeugs gegen Wegrollen und damit auf dem Fehlverhalten des Fahrzeugführers im Sinne des § 14 (2) Satz 1 beruht, liegt eine Ordnungswidrigkeit i. S. d. § 49 StVO vor und es greifen die Tatbestände 114112 (15 €) oder 114118 (25 €), je nachdem, ob es zu einer Verkehrsstörung oder zu einem Unfall kam.

Mit anderen Worten: Wenn kein Risiko einer Verkehrsstörung oder eines Unfalls besteht, muss das Fahrzeug nicht gegen Wegrollen gesichert werden. Sollte es doch Wegrollen, und es entsteht ein Schaden am Fahrzeug oder ausschließlich an baulichen oder natürlichen Einrichtungen neben der Straße, liegt das allein im persönlichen Risiko des Fahrzeughalters und ist ggf. durch dessen Haftpflichtversicherung abgedeckt. Es verstößt aber nicht gegen die StVO.

 
Na dann mach mal und ich hoffe, dass das urteilende Gericht dann nichts von diesem
URTEIL und diversen anderen weiß.

Bei mir bleiben Gang und Handbremse drin, wenn ich den Wagen abstelle, egal ob eben oder abschüssig, egal ob warm oder kalt.
 
Ich kenne dieses Urteil und habe auch nichts gegensätzliches behauptet. Bei einem Unfall oder einer verursachten Verkehrsstörung ist der Fahrer dran. Habe ich ja auch geschrieben. Das kann von einer OWiG bis hin zu einer Verurteilung gehen. Grundlage ist hier natürlich § 14 (2) in seiner weiteren Auslegung nach dem Verursacherprinzip. Der Fahrer kann aber nicht bestraft werden, nur weil er keinen Gang eingelegt und keine Handbremse angezogen hat, solange nichts passiert. Denn hierfür gibt es keine rechtliche Grundlage.
Bei mir bleiben Gang und Handbremse drin, wenn ich den Wagen abstelle, egal ob eben oder abschüssig, egal ob warm oder kalt.
Bei mir übrigens auch, rein zu meiner eigenen Sicherheit. :icon_cool:

Aber nun besser wieder zurück zum eigentlichen Thema...
 
Das Handbuch rät im übrigen auch davon ab, die Parkbremse bei feuchtem, kalten Wetter zu benutzen.
Ich vermute mal ganz stark, dass da eher stehen sollte, dass man sich bei kaltem und feuchtem Wetter nicht auf die Parkbremse verlassen sollte. Damit wollen sie sich wieder aus der Verantwortung ziehen.:(
Dann sollte Nissan wenigsten ein paar Keile im Zubehör anbieten;).
 
Ich vermute mal ganz stark, dass da eher stehen sollte, dass man sich bei kaltem und feuchtem Wetter nicht auf die Parkbremse verlassen sollte. Damit wollen sie sich wieder aus der Verantwortung ziehen.:(
Dann sollte Nissan wenigsten ein paar Keile im Zubehör anbieten;).

Ich denke, daß die Aussage von Nissan darauf hindeuten will, daß sich die Parkbremse bei kalten und feuchtem Wetter festsetzen / festfrieren kann, denn dann wird es bestimmt richtig "lustig".:(
So wie früher die normalen "Handbremsen", wenn die richtig fest gefroren waren.
Gruß
Michael
 
Ist denn beim J11 an der HA die Feststellbremse immer noch als Trommelbremse ausgelegt? Das wäre ja ein technischer Anachronismus. An meinem C5 werden einfach nur die Beläge an die Scheibe angelegt. Da friert nix fest.
Viele Grüße Mainy
 
Seite 3-19:
"Ziehen Sie den Schalter für die elektrische Feststellbremse zweimal nach oben, um die maximale Kraft der Feststellbremse anzuwenden."

Ach ja, und auf Seite 3-20 werden wirklich "geeignete Radkeile" bei kaltem Wetter empfohlen. "Wird die elektrische Feststellbremse bei kalter Witterung angezogen, kann sie einfrieren und sich nicht mehr lösen lassen."
(Printed June 2014)
 
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