Wann man innerhalb der Garantie diese Entscheidung trifft... da sehe ich auch keinen Unterschied.
Aber mir erscheint es logisch, wenn die Bedingung vorhanden ist, daß man eine solche Garantie nur abschließen kann innerhalb der Laufzeit der normalen Garantie. Weil man ja sonst, bei einem Schaden im 4. Jahr, sich nachträglich entscheiden könnte, eine solche schnell abzuschließen und die Rep. herauszuzögern....bis dann die Garantie greift.
Also ich werde den Bedingungen meines voraussichtlichen Zusatz-Garantie-Verkäufers genügen und 1 Monat vor Ablauf der normalen Garantie bei Ihm auflaufen und nach der Anschluss-Garantie fragen.
Ich glaube aber auch gehört zu haben, daß er mir keine von Nissan verkauft, sondern eine andere, wegen schöner, besser, günstiger...