Problem Türen
Wie es Gerichte entscheiden würden, wenn ein Fahrzeug mit 4 getauschten Türen mal wieder verkauft und dies verschwiegen wird, weiß ich nicht. Nach meinem Verständnis muss es angegeben werden. Diese Geschichte ist eh bei N gelistet. Aber Unfall? Ich persönlich seh es bei Gebrauchtwagen weniger wichtig. Sofern auch Unfälle gut repariert sind, ist es mir egal. Mir kommt es auf Marke, Modell, techn. Zustand und Alter an. Gute GW 3-5 Jahre alt sind eh selten. Da wäre ich doch blöd, wenn ich wegen solchen "Kleinigkeiten" den Kunden vergraule. (Nur meine Meinung! )
Neuwagen haben eine Lackschichtdicke i.d.R. bis 150 µm. Neuteile werden ähnlich lackiert. Haben die anderen Teile um die 100 µm, fällt sowas u.U. auf. Da allerdings nicht gespachtelt wurde, ergeben sich annähernd gleiche Werte an den Teilen. Wenn ein Teil wegen einer Beule gespachtelt ist, sieht man an diesen Stellen Werte bis 300 µm. Solche Sachen fallen natürlich mithilfe des Prüfgerätes sofort auf.
Ungeachtet eurer rechtl. Möglichkeiten, die ja auch hier klar beschrieben wurden, sehe ich neue Türen absolut problemlos. Da die Fahrzeuge alle noch Jungfrauen sind, wird auch eine Beilackierung möglicherweise nicht nötig sein. Bei etwas älteren Fahrzeugen würde ich immer drauf bestehen.