So verkehrt ist die Aussage vom :mrgreen: garnicht, denn beim Wegfall des gekühlten Handschuhfachs Handschuhfach kühlbar zeigte sich Nissan teilweise auch kulant und hat so manchen User entschädigt.
Im Falle des gekühlten Handschuhfaches fehlte etwas, was im Prospekt beworben und als Extra gelistet wurde. Hier war dann nur die Frage, ob der Zusatz im Prospekt "Es kann zu Abweichungen kommen" oder so ähnlich Nissan von der Pflicht nachzubessern oder zu entschädigen befreit. Mir sagte mein Rechtsempfinden damals schon, dass sie damit bei einer so gravierenden Abweichung, die eindeutig zum NAchteil des Kunden war, nicht durchkommen dürften.So verkehrt ist die Aussage vom :mrgreen: garnicht, denn beim Wegfall des gekühlten Handschuhfachs Handschuhfach kühlbar zeigte sich Nissan teilweise auch kulant und hat so manchen User entschädigt.
Also im Fall des gekühlten Handschuhfaches waren es Einzelpersonen, die als erste zu ihrem Recht kamen, nachdem sie sich an Nissan gewandt haben. Ich weiß nicht, ob da schon Anwälte eingeschaltet wurden....oder als Einzelperson an Nissan heranzugehen ist verlorene Liebesmüh:exc:
Eben darum, was hat der Kunde schon zu verlieren?...waren es Einzelpersonen, die als erste zu ihrem Recht kamen, nachdem sie sich an Nissan gewandt haben.
Und der zweite Absatz ist der Textbaustein zu "Ersatzteilen"...
Und nochmal: Nissan ist kein Navi-Hersteller. Das Connect kommt von Bosch oder Clarion. Weißt Du, welche Verträge Bosch/Clarion mit Navteq haben?...Absatz diskussionswürdig, da Navteq zumindest anderen Naviherstellern 1/2-jährlich ein Update zur Verfügung stellt.